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Spiegel:
Der Pfarrer der Leipziger Nikolaikirche, Christian Führer, hat gesagt,
die kapitalistische Marktwirtschaft sei nicht in der Lage, die Probleme
der Menschen zu lösen.
Huber: Das ist ein vollkommen richtiger Satz. Doch wir müssen
hinzufügen, dass wir in einer sozialen Marktwirtschaft leben und leben
wollen. Die Frage ist nun, ob die soziale Rahmensetzung unserer
Marktwirtschaft noch funktioniert. Ob Belastungen im Veränderungsprozess
gerecht verteilt werden. Ob man sich in einer Welt noch zurechtfinden
kann, in der sich auf der einen Seite Vorstände großer Konzerne
verschwören, ihre Bezüge geheim zu halten, und auf der anderen Seite
ältere Arbeitslose den letzten Cent ihres Lebensversicherungsbetrags
offen legen müssen.
Spiegel: Was folgern Sie daraus?
Huber: Ich sehe eine große Diskrepanz. Wenn man will, dass der
Reformprozess gelingt, dann sind die Verantwortlichen in Politik und
Wirtschaft in besonderer Weise verpflichtet, Glaubwürdigkeit zu zeigen
und Vertrauen zu wecken.
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im September 2004
Harz IV bei "Spiegel Thema"
Hintergründe und Links |
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Die Hetze gegen Hartz
Wer Änderungen am Hartz-Konzept fordert, muss sagen, was das kostet –
und wer es bezahlen soll. Eine Polemik gegen den grassierenden
Populismus/ Von Robert Leicht
Nun gut, manches Detail an den „Hartz IV“-Reformen könnte man sich
vielleicht etwas anders vorstellen, manches an diesen Änderungen hätte
besser vermittelt werden können, im Grundsatz wie im Detail – aber kein
Element dieser punktuellen Kritik rechtfertigt nun diesen Hexentanz des
Populismus, der nun aus Unkenntnis, Unehrlichkeit, Unverantwortlichkeit
und nackter Berechnung auf parteipolitischen Gewinn veranstaltet wird.
Deshalb einige Anmerkungen:
Erstens: Ich bin zwar kein Dauerabonnent der Hau-Drauf-Polemik des
stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD namens Ludwig Stiegler.
Aber wo er Recht hat, hat er Recht! Die CDU/CSU hat mit ihren
Mitwirkungs- und Vetorechten im Bundesrat jedes noch so kleine Detail am
Hartz IV-Paket mitbeschlossen. Wenn sie ehrlich sein wollte, müsste sie
vor jeder noch so kleinen kritischen Anmerkung dazu sagen: „Wir haben
das zwar alles mitbeschlossen, wir haben sogar noch viel tiefere
Einschnitte gefordert – aber jetzt bekommen wir kalte Füße vor der
Volkswut, die wir natürlich am liebsten schüren würden, um die Regierung
in die Enge zu treiben.
Zweitens: Was immer man über die
Höhe der Spitzensteuersätze sagen mag – wenn ein Siegmar Gabriel von der
SPD nun meint, dass man die letzte Stufe der Steuerreform, die
gesetzlich seit langem programmiert ist, nicht verwirklichen dürfe, dann
wollen wir ihn einmal an Folgendes fragend erinnern: Wie lange, lieber
Herr Gabriel, ist es eigentlich her, dass Sie diese lange programmierte
Steuerreform selber noch als Erfolg der Modernisierungspolitik der SPD
und als Symbol der Politik der neuen Mitte gepriesen haben? Wenn hier
etwas nicht zusammenzupassen scheint, dann nicht, dass die letzte Stufe
der Steuerreform zu früh, sondern dass die Hartz-Reformen insgesamt zu
spät kommen. Wer hatte diese Verzögerung realistischer Reformen des
Sozialsystems früher, als das noch modern war, heftig kritisiert: zum
Beispiel Siegmar Gabriel. Aber dadurch, dass man ein Amt verliert, wird
man weder die Verantwortung los – noch die Erinnerung!
Drittens: Die Sache mit den Kindersparbüchern! Wer nur ein wenig
Kenntnis des Details und Erfahrung mit Umgehungstatbeständen hat, der
weiß, wie viele Leute in diesem Lande aus Gründen der
Erbschaftssteuerersparnis (und aus anderen Gründen) schon versucht
haben, Vermögen zum Schein auf ihre Kinder zu überschreiben. Man kann
derlei im Detail vielleicht anders regeln, aber dass solchen Luft- und
Umbuchungen ein Riegel vorgeschoben werden muss, das versteht sich doch
von selber.
Viertens schließlich: Die Montagsdemonstrationen! Über den schiefen
Vergleich mit dem Jahr 1989 wollen wir gar nicht erst reden.
Abgeschmackt! Aber da der deutsche Staat für die Einheit weit über eine
Billion ( zugegeben:) Mark Schulden gemacht hat, die alle Deutschen
bezahlen müssen, da die deutsche Volkswirtschaft jährlich fast 5 Prozent
des Bruttosozialkprodukts nach Ostdeutschland transferiert (überwiegend
für Zwecke des kurzfristigen Konsums), da die ostdeutschen Rentner ein
Auskommen haben, das sie vor 1989 nie erwarten konnten, da dies alles so
ist, darf man – gewiss keine Dankbarkeit, denn das alles gehört
sozusagen zu den gerne aufzubringenden Kriegsfolgelasten – doch
mindestens einen ungefähr rationalen, einen etwas faireren Umgang mit
dem Thema Hartz IV erwarten. Die alte SED-Herrschaft hatte den Bürgern
in der DDR (wahrheitsgemäß) gesagt: Wir nehmen euch die politische
Freiheit, und ihnen (ziemlich unehrlich, weil am Ende unbezahlbar,
selbst nach DDR-Maßstäben) versprochen: Dafür seid ihr auskömmlich
versorgt und sozial ohne Sorgen. Wollen nun die Agenten der PDS (und
alle die ihnen ahnungslos folgen) die Sache so darstellen: Jetzt wird
euch die Freiheit gegeben und das Geld zum Leben genommen. Dann muss man
ihnen sagen: Man kann nicht in einem freien Staat leben und verlangen,
dass dieser Staat für alles und jedes aufkommt – nur, dass niemand dafür
bezahlt.
Und deshalb fordere ich für heute nur eines: Wer irgendeine Änderung an
diesen Sozialreformen fordert, der soll gefälligst sagen, wie viel Geld
das auf Euro und Cent kostet und wer dafür aufkommen soll. Dazu, wem es
weggenommen und was an Staatsausgaben dafür gekürzt werden soll. Her mit
den Preisschildern!
(Die
Zeit, 16.08.04) |
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Verfassungswidriger Arbeitszwang
Von Siegfried Sunnus
Die Positionen für Parlamentarier, Minister, ja sogar hohe Ministerialbeamte
scheinen finanziell nicht attraktiv genug zu sein, um fähige Menschen für
sie zu gewinnen.
Denn wenn Prof. Dr. Bärbel Meurer aus Bielefeld mit der Analyse Recht
bekommt, die sie in ihrem Leserbrief am 20. Juli 2004 in der »FAZ«
veröffentlichte, dann ist das Gesetz zur Reform von Arbeitslosengeld und
Sozialhilfe (»Hartz IV«) so schludrig gemacht und so verfassungswidrig, dass
m.E. die Affäre um die Autobahngebühr (»toll collect«) verglichen damit nur
eine Bagatelle darstellt.
Frau Meurer argumentiert folgendermaßen:
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»Dass die Sozialhilfe ein menschenwürdiges
Leben nicht möglich macht, weil sie unter der Armutsgrenze liegt, darin
sind sich alle Fachleute einig. Ob die jetzt angepeilte Höhe des
Arbeitslosengeldes II einer gerichtlichen Überprüfung (Grundgesetz
Artikel 1 ›Menschenwürde‹ sowie Artikel 20 ›Sozialstaatlichkeit‹)
standhält, darf bezweifelt werden. Ganz sicher darf dieser
lebensnotwendige Mindestbedarf nicht weiter gekürzt werden,
gleichgültig, was der Betreffende tut oder nicht tut.«
-
Es »darf niemand zu einer Arbeit gezwungen
werden; schon die Idee einer allgemeinen Arbeitspflicht für Arbeitslose
ist von dem im Kern unveränderlichen Teil der Verfassung, den
Grundrechten, her ausgeschlossen und daher verfassungswidrig (Artikel
12). Danach haben nämlich alle Deutschen das Recht, ›Beruf, Arbeitsplatz
und Ausbildungsstätte frei zu wählen‹. Weiter heißt es dort: ›Niemand
darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer
herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen
Dienstleistungspflicht.‹
-
Auch andere Teile von ›Hartz IV‹ widersprechen
der Verfassung. Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind
einander nicht zum Unterhalt verpflichtet, das Grundgesetz kennt nur Ehe
und Familie als besondere Lebensgemeinschaft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch
gibt es nur eine Unterhaltspflicht von Ehepartnern und Verwandten.
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Der Lebensgefährte eines
Sozialhilfeberechtigten ist weder diesem noch einer Behörde gegenüber
verpflichtet, Auskunft über sein Einkommen und Vermögen zu geben.
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Artikel 13 der Verfassung garantiert die
›Unverletzlichkeit der Wohnung‹. Ein Recht auf ›Hausbesuche‹ durch
irgendeine Behörde gibt es nicht. Es handelt sich dabei, wenn die
Besucher nicht deutlich machen, dass die Einwilligung des
Wohnungsbesitzers zwingend erforderlich ist, um Hausfriedensbruch.
Hausbesuche zur Sozialkontrolle sind definitiv verfassungswidrig. Dass
die Sozialhilfeträger in den geschilderten Punkten seit Jahrzehnten so
verfahren, heißt nichts. Aus Unrecht kann niemals eine Art von
›Gewohnheitsrecht‹ werden.
Verfassungsrechtliche Bedenken sind schon von drei
amtierenden Bundesverfassungsrichtern ... geäußert worden. Dieser in der
Geschichte der Bundesrepublik einmalige Vorgang hätte eigentlich genügen
müssen, um bei Regierung und Parlament sämtliche Alarmglocken schrillen zu
lassen.«
Welche zerstörerischen Folgen für das Ansehen von
Regierung, Parlament, ja das Staatswesen überhaupt es haben wird, wenn die
Vorhersage der Verfasserin eintreten sollte, dass das Gesetz »von den
Gerichten außer Kraft gesetzt wird«, wage ich mir noch nicht auszumalen,
habe aber genug Phantasie, mir Einiges vorzustellen ...
Was dies alles für unsere Berufspraxis bedeutet – darüber müsste es doch
bald einen Austausch geben! (Deutsches
Pfarrerblatt
Nr.8/2004, S. 394)
Mehr dazu:
In zweifelhafter Verfassung - Verstößt Hartz IV gegen
das Grundgesetz? Jenseits aller populistischen Debatten hegen Juristen
Bedenken gegen die Arbeitsmarktreform/ Von Gunhild Lütge
(Die Zeit Nr. 34/2004) |
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