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Das Thema des Monats im September 2004

Hartz IV - Zur Diskussion über eine umstrittene Reform

Spiegel: Der Pfarrer der Leipziger Nikolaikirche, Christian Führer, hat gesagt, die kapitalistische Marktwirtschaft sei nicht in der Lage, die Probleme der Menschen zu lösen.
Huber: Das ist ein vollkommen richtiger Satz. Doch wir müssen hinzufügen, dass wir in einer sozialen Marktwirtschaft leben und leben wollen. Die Frage ist nun, ob die soziale Rahmensetzung unserer Marktwirtschaft noch funktioniert. Ob Belastungen im Veränderungsprozess gerecht verteilt werden. Ob man sich in einer Welt noch zurechtfinden kann, in der sich auf der einen Seite Vorstände großer Konzerne verschwören, ihre Bezüge geheim zu halten, und auf der anderen Seite ältere Arbeitslose den letzten Cent ihres Lebensversicherungsbetrags offen legen müssen.
Spiegel: Was folgern Sie daraus?
Huber: Ich sehe eine große Diskrepanz. Wenn man will, dass der Reformprozess gelingt, dann sind die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft in besonderer Weise verpflichtet, Glaubwürdigkeit zu zeigen und Vertrauen zu wecken.


im September 200
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Harz IV bei "Spiegel Thema"

 

 

Hintergründe und Links


Standpunkte:  

Die Hetze gegen Hartz

Wer Änderungen am Hartz-Konzept fordert, muss sagen, was das kostet – und wer es bezahlen soll. Eine Polemik gegen den grassierenden Populismus/ Von Robert Leicht

Nun gut, manches Detail an den „Hartz IV“-Reformen könnte man sich vielleicht etwas anders vorstellen, manches an diesen Änderungen hätte besser vermittelt werden können, im Grundsatz wie im Detail – aber kein Element dieser punktuellen Kritik rechtfertigt nun diesen Hexentanz des Populismus, der nun aus Unkenntnis, Unehrlichkeit, Unverantwortlichkeit und nackter Berechnung auf parteipolitischen Gewinn veranstaltet wird. Deshalb einige Anmerkungen:

Erstens: Ich bin zwar kein Dauerabonnent der Hau-Drauf-Polemik des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD namens Ludwig Stiegler. Aber wo er Recht hat, hat er Recht! Die CDU/CSU hat mit ihren Mitwirkungs- und Vetorechten im Bundesrat jedes noch so kleine Detail am Hartz IV-Paket mitbeschlossen. Wenn sie ehrlich sein wollte, müsste sie vor jeder noch so kleinen kritischen Anmerkung dazu sagen: „Wir haben das zwar alles mitbeschlossen, wir haben sogar noch viel tiefere Einschnitte gefordert – aber jetzt bekommen wir kalte Füße vor der Volkswut, die wir natürlich am liebsten schüren würden, um die Regierung in die Enge zu treiben.

Zweitens: Was immer man über die Höhe der Spitzensteuersätze sagen mag – wenn ein Siegmar Gabriel von der SPD nun meint, dass man die letzte Stufe der Steuerreform, die gesetzlich seit langem programmiert ist, nicht verwirklichen dürfe, dann wollen wir ihn einmal an Folgendes fragend erinnern: Wie lange, lieber Herr Gabriel, ist es eigentlich her, dass Sie diese lange programmierte Steuerreform selber noch als Erfolg der Modernisierungspolitik der SPD und als Symbol der Politik der neuen Mitte gepriesen haben? Wenn hier etwas nicht zusammenzupassen scheint, dann nicht, dass die letzte Stufe der Steuerreform zu früh, sondern dass die Hartz-Reformen insgesamt zu spät kommen. Wer hatte diese Verzögerung realistischer Reformen des Sozialsystems früher, als das noch modern war, heftig kritisiert: zum Beispiel Siegmar Gabriel. Aber dadurch, dass man ein Amt verliert, wird man weder die Verantwortung los – noch die Erinnerung!

Drittens: Die Sache mit den Kindersparbüchern! Wer nur ein wenig Kenntnis des Details und Erfahrung mit Umgehungstatbeständen hat, der weiß, wie viele Leute in diesem Lande aus Gründen der Erbschaftssteuerersparnis (und aus anderen Gründen) schon versucht haben, Vermögen zum Schein auf ihre Kinder zu überschreiben. Man kann derlei im Detail vielleicht anders regeln, aber dass solchen Luft- und Umbuchungen ein Riegel vorgeschoben werden muss, das versteht sich doch von selber.

Viertens schließlich: Die Montagsdemonstrationen! Über den schiefen Vergleich mit dem Jahr 1989 wollen wir gar nicht erst reden. Abgeschmackt! Aber da der deutsche Staat für die Einheit weit über eine Billion ( zugegeben:) Mark Schulden gemacht hat, die alle Deutschen bezahlen müssen, da die deutsche Volkswirtschaft jährlich fast 5 Prozent des Bruttosozialkprodukts nach Ostdeutschland transferiert (überwiegend für Zwecke des kurzfristigen Konsums), da die ostdeutschen Rentner ein Auskommen haben, das sie vor 1989 nie erwarten konnten, da dies alles so ist, darf man – gewiss keine Dankbarkeit, denn das alles gehört sozusagen zu den gerne aufzubringenden Kriegsfolgelasten – doch mindestens einen ungefähr rationalen, einen etwas faireren Umgang mit dem Thema Hartz IV erwarten. Die alte SED-Herrschaft hatte den Bürgern in der DDR (wahrheitsgemäß) gesagt: Wir nehmen euch die politische Freiheit, und ihnen (ziemlich unehrlich, weil am Ende unbezahlbar, selbst nach DDR-Maßstäben) versprochen: Dafür seid ihr auskömmlich versorgt und sozial ohne Sorgen. Wollen nun die Agenten der PDS (und alle die ihnen ahnungslos folgen) die Sache so darstellen: Jetzt wird euch die Freiheit gegeben und das Geld zum Leben genommen. Dann muss man ihnen sagen: Man kann nicht in einem freien Staat leben und verlangen, dass dieser Staat für alles und jedes aufkommt – nur, dass niemand dafür bezahlt.

Und deshalb fordere ich für heute nur eines: Wer irgendeine Änderung an diesen Sozialreformen fordert, der soll gefälligst sagen, wie viel Geld das auf Euro und Cent kostet und wer dafür aufkommen soll. Dazu, wem es weggenommen und was an Staatsausgaben dafür gekürzt werden soll. Her mit den Preisschildern!
(Die Zeit, 16.08.04)

 


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Verfassungswidriger Arbeitszwang
Von Siegfried Sunnus

Die Positionen für Parlamentarier, Minister, ja sogar hohe Ministerialbeamte scheinen finanziell nicht attraktiv genug zu sein, um fähige Menschen für sie zu gewinnen.

Denn wenn Prof. Dr. Bärbel Meurer aus Bielefeld mit der Analyse Recht bekommt, die sie in ihrem Leserbrief am 20. Juli 2004 in der »FAZ« veröffentlichte, dann ist das Gesetz zur Reform von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe (»Hartz IV«) so schludrig gemacht und so verfassungswidrig, dass m.E. die Affäre um die Autobahngebühr (»toll collect«) verglichen damit nur eine Bagatelle darstellt.

Frau Meurer argumentiert folgendermaßen:

  • »Dass die Sozialhilfe ein menschenwürdiges Leben nicht möglich macht, weil sie unter der Armutsgrenze liegt, darin sind sich alle Fachleute einig. Ob die jetzt angepeilte Höhe des Arbeitslosengeldes II einer gerichtlichen Überprüfung (Grundgesetz Artikel 1 ›Menschenwürde‹ sowie Artikel 20 ›Sozialstaatlichkeit‹) standhält, darf bezweifelt werden. Ganz sicher darf dieser lebensnotwendige Mindestbedarf nicht weiter gekürzt werden, gleichgültig, was der Betreffende tut oder nicht tut.«

  • Es »darf niemand zu einer Arbeit gezwungen werden; schon die Idee einer allgemeinen Arbeitspflicht für Arbeitslose ist von dem im Kern unveränderlichen Teil der Verfassung, den Grundrechten, her ausgeschlossen und daher verfassungswidrig (Artikel 12). Danach haben nämlich alle Deutschen das Recht, ›Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen‹. Weiter heißt es dort: ›Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.‹

  • Auch andere Teile von ›Hartz IV‹ widersprechen der Verfassung. Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind einander nicht zum Unterhalt verpflichtet, das Grundgesetz kennt nur Ehe und Familie als besondere Lebensgemeinschaft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es nur eine Unterhaltspflicht von Ehepartnern und Verwandten.

  • Der Lebensgefährte eines Sozialhilfeberechtigten ist weder diesem noch einer Behörde gegenüber verpflichtet, Auskunft über sein Einkommen und Vermögen zu geben.

  • Artikel 13 der Verfassung garantiert die ›Unverletzlichkeit der Wohnung‹. Ein Recht auf ›Hausbesuche‹ durch irgendeine Behörde gibt es nicht. Es handelt sich dabei, wenn die Besucher nicht deutlich machen, dass die Einwilligung des Wohnungsbesitzers zwingend erforderlich ist, um Hausfriedensbruch. Hausbesuche zur Sozialkontrolle sind definitiv verfassungswidrig. Dass die Sozialhilfeträger in den geschilderten Punkten seit Jahrzehnten so verfahren, heißt nichts. Aus Unrecht kann niemals eine Art von ›Gewohnheitsrecht‹ werden.

Verfassungsrechtliche Bedenken sind schon von drei amtierenden Bundesverfassungsrichtern ... geäußert worden. Dieser in der Geschichte der Bundesrepublik einmalige Vorgang hätte eigentlich genügen müssen, um bei Regierung und Parlament sämtliche Alarmglocken schrillen zu lassen.«

Welche zerstörerischen Folgen für das Ansehen von Regierung, Parlament, ja das Staatswesen überhaupt es haben wird, wenn die Vorhersage der Verfasserin eintreten sollte, dass das Gesetz »von den Gerichten außer Kraft gesetzt wird«, wage ich mir noch nicht auszumalen, habe aber genug Phantasie, mir Einiges vorzustellen ...

Was dies alles für unsere Berufspraxis bedeutet – darüber müsste es doch bald einen Austausch geben! (Deutsches Pfarrerblatt Nr.8/2004, S. 394)

Mehr dazu: In zweifelhafter Verfassung - Verstößt Hartz IV gegen das Grundgesetz? Jenseits aller populistischen Debatten hegen Juristen Bedenken gegen die Arbeitsmarktreform/ Von Gunhild Lütge
(Die Zeit Nr. 34/2004)

 

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