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Berlin verbietet religiöse Symbole im öffentlichen
Dienst
Berlin (epd). In Berlin ist künftig vielen Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes das Tragen sichtbarer religiöser Symbole verboten. Mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen SPD und PDS verabschiedete das Abgeordnetenhaus am
Donnerstag in zweiter Lesung das von den Kirchen und der CDU kritisierte
"Neutralitätsgesetz" zur Gleichbehandlung aller Religionen. Die Opposition
aus CDU, FDP und den Grünen stimmte geschlossen dagegen.
Mit dem bundesweit bislang einmaligen Gesetz reagiert das Land Berlin auf
das "Kopftuch-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes vom September 2003.
Darin werden die Länder aufgefordert, die Zulässigkeit weltanschaulicher
Symbole ausdrücklich zu regeln. Betroffen vom jetzt verabschiedeten Gesetz
sind in Berlin neben Lehrern vor allem Polizisten und Richter.
Im Gegensatz zu Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und dem Saarland
ist mit dem Gesetz nicht nur das Tragen eines muslimischen Kopftuches,
sondern auch von christlichen und jüdischen Symbolen oder Kleidungsstücken
wie Kreuz, Ordenstracht oder Kippa untersagt. Eine Ausnahmeregelung besteht
für Berufsschulen, für Lehrkräfte im Religionsunterricht sowie für Lehrer an
freien Schulen.
Die Union hatte wie in anderen Bundesländern für ein reines Kopftuch-Verbot
plädiert. Die Grünen sprachen von einem "faulen Kompromiss". Auch die
evangelische Kirche bekräftigte ihre Kritik. "Wir haben schon im Vorfeld
gesagt, dass wir das Gesetz für falsch halten", so der stellvertretende
Berliner Bischof Karl-Heinz Lütke gegenüber dem epd. Der Senat habe hier
zweifelsohne eine schwierige Abwägung vornehmen müssen. Aber auch
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes hätten Anspruch darauf, ihren Glauben
zu bekennen. (20.1.2005) |
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Bayerischer Bischof
begrüßt Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen
Amberg (epd). Der bayerische Landesbischof Johannes Friedrich hat das vom
bayerischen Landtag erlassene Kopftuchverbot für Lehrerinnen ausdrücklich
begrüßt. Das Kopftuch für muslimische Frauen sei kein religiöses Symbol,
"sondern ein Symbol der Unterdrückung der Frau", sagte Friedrich vor der in
Amberg tagenden Synode seiner Kirche. Der bayerische Landtag hatte Anfang
November mit den Stimmen der CSU-Mehrheit ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen
verabschiedet.
Friedrich erinnerte an die Verantwortung gegenüber der jungen islamischen
Generation in Deutschland. Schülerinnen und Schüler aus islamischen Staaten
müssten mit dem Kopftuch eine frauenfeindliche Bedeutung verbinden. In der
Schule sei die Erziehung zur Gleichheit von Mann und Frau ein wichtiges
Erziehungsziel. Deshalb dürfe eine Lehrerin, "ob gewollt oder ungewollt",
keine anderen Signale aussenden.
Nach Friedrichs Auffassung sollte jede andere Muslimin das Kopftuch tragen
dürfen, "auch als Beamtin, auch im öffentlichen Leben, ja auch als
Richterin". Der Bischof machte deutlich, dass die evangelische Kirche
eindeutig für die volle Religionsfreiheit der Muslime eintrete. Er forderte
die Kirchengemeinden auf, den Kontakt mit Moscheen in ihrer Nachbarschaft zu
suchen. "Wenn wir etwas gegen den wachsenden Islamismus tun wollen, dann
müssen wir uns für die Integration nicht-islamistischer Muslime einsetzen,"
sagte er.
Zugleich rief Friedrich die Christen auf, mit großem Engagement in die
Kirchen einzuladen. Menschen suchten in der Kirche in erster Linie
Orientierung und Zuflucht in geistlichen Fragen, sagte der Bischof der rund
2,7 Millionen bayerischen Protestanten zum Auftakt der Beratungen der
Herbst-Tagung von 108 Synodalen. Kirchliche Amtshandlungen wie Taufe,
Trauung und Beerdigungen stellten eine missionarische Chance für die Kirche
dar. (epd, 22.11.2004) |
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Bayern verbietet das Tragen
verfassungsfeindlicher religiöser Symbole
Lehrerinnen in Bayern dürfen ab 1. Januar
2005 kein Kopftuch im Unterricht tragen. Darauf läuft eine Änderung
des bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes hinaus, die am
Donnerstag mit CSU-Mehrheit im Landtag verabschiedet wurde. Im Text der nur
wenige Zeilen umfassenden Gesetzesänderung wird das
Kopftuch nicht erwähnt und von "Symbolen und Kleidungsstücken, die mit den
verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung
einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten
nicht vereinbar sind" gesprochen. Redner der CSU und des bayerischen
Kultusministeriums machten aber klar, dass damit derzeit das Kopftuch als
Symbol politischen Islamismus gemeint sei.
Nach Auffassung der bayerischen Staatsregierung sind christliche Symbole und
Kleidungsstücke wie die Nonnentracht vom Verbot nicht berührt, da
christliche Werte die Grundrechte und Menschenrechte begründen. In der
Gesetzesänderung wird betont, dass Lehrkräfte "die
verfassungsrechtlichen Grundwerte glaubhaft vermitteln müssen".
Der Politikbeauftragte der bayerischen Landeskirche, Kirchenrat Dieter
Breit, hat die Gesetzesänderung begrüßt. Sie sei
"eine vernünftige Regelung" und er hoffe, dass sie vor dem
Verfassungsgericht "Bestand haben kann". Die bayerische evangelische
Landeskirche erwarte, dass die Verfassungsrichter "die notwendigen
Differenzierung vornehmen und nicht Ungleiches gleich behandeln". "Es gibt
kein einziges christliches Symbol oder Kleidungsstück, das Christen zum
Tragen gezwungen werden oder von denen ein politisches Signal ausgeht, das
mit den Grundwerten der Verfassung unvereinbar wäre", sagte Breit gegenüber
epd.
Die bayerische Landtagsopposition von SPD und Grünen lehnte die Gesetzesänderung
ab. Das Beamtenrecht genüge, um radikale islamische Agitation an den Schulen
zu verhindern. Die bayerische FDP bezeichnete den CSU-Entwurf als
"einseitigen Dogmatismus". Der Gesetzgeber nehme mit dem Kopftuchverbot ein
Werturteil über verschiedene religiöse Bekleidungsstücke vor.
(epd, 14.11.04) |
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Staatsrechtler
Böckenförde: Kopftuchverbot betrifft alle religiösen Symbole
München (epd,
13.10.04)). Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kopftuch schließt
nach Auffassung des früheren Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang
Böckenförde auch ein Verbot von Ordensgewändern, Kreuzen und der jüdischen
Kippa ein. Nach dem eindeutigen Urteilstext könne per Gesetz den Lehrkräften
generell verboten werden, in der Schule "politische, religiöse,
weltanschauliche Bekundungen abzugeben", sagte der Staatsrechtler in einem
Interview mit der "Süddeutschen Zeitung".
Deshalb habe das Verwaltungsgericht ausdrücklich erklärt, dass Ausnahmen
in bestimmten Regionen, etwa für die Ordenstracht in überwiegend
katholischen Gegenden, nicht in Betracht kämen. Denn auch das Ordensgewand
sei Ausdruck einer Religion. Wer das Ordenskleid zur "Berufsbekleidung"
umdeuten wolle, "tut allen Nonnen einen Tort an und beleidigt sie", betonte
Böckenförde. Ausgehend von der neuen Rechtslage, die die Bundesländer bei
ihren entsprechenden Gesetzes-Initiativen berücksichtigen müssten, hält
Böckenförde ein generelles Verbot religiöser Symbole an Schulen für nicht
sinnvoll. Stattdessen sollten für konkrete Konfliktfälle Maßstäbe entwickelt
werden. Klarheit sei jedoch erst zu erwarten, wenn diese Frage dem
Bundesverfassungsgericht noch einmal vorgelegt werde, sagte Böckenförde. |
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Unter dem Schleier des
Kopftuchstreits…
… nun der Streit um das Habit der Nonnen: Wie eine Kultusministerin nun die
Suppe auslöffeln muss, die sie sich mit ihrem juristischen Gutachter
zusammen eingerührt hat.
Von Robert Leicht (Die Zeit vom 11.10.04)
Nur, weil gerade nichts Wichtigeres anliegt – aber die Sache auf die Dauer
doch wichtiger ist, als sie im Augenblick aussieht: Fereshta Ludin will
nicht mehr Lehrerin in Baden-Württemberg werden. Genauer: Sie wird nicht
mehr vor das Bundesverfassungsgericht, also nicht ein zweites Mal nach
Karlsruhe ziehen. Beim ersten Mal hatte sie dort einen halben Sieg erzielt.
Die Richter hatten der baden-württembergischen Landesregierung bescheinigt:
Wenn man Frau Ludin nur deshalb nicht als Lehrerin verbeamten wolle, weil
sie aus religiösen Gründen im Dienst ein Kopftuch zu tragen beabsichtige,
dann brauche man dafür ein Gesetz und könne das nicht freihändig
entscheiden. Nun gibt es ein solches Gesetz, welches freilich so beschaffen
ist, dass ein zweiter Gang nach Karlsruhe keinesfalls aussichtslos wäre.
Aber Frau Ludin will nun nicht mehr, jedenfalls nicht mehr weiter
prozessieren.
Ende gut, alles gut? Abwarten! Denn aufgrund des selben Gesetzes im Lande
Baden-Württemberg hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
entschieden: Katholische Nonnen müssen im Dienst an öffentlichen Schulen ihr
Ordenskleid ablegen. Der Einwand des Anwaltes, der das Land
Baden-Württemberg vertrat (und der nota bene das einschlägige Gesetz wenn
nicht formuliert, so doch inspiriert hat – und der vor allem das Land
Baden-Württemberg im Prozess gegen Frau Ludin vertreten hatte) – dieser
Anwaltseinwand wurde vom Gericht entschieden beiseite gewischt. Beim Habit
der Nonne handle es sich nicht etwa um ein religiöses Symbol, sondern nur um
eine Berufskleidung – so wie eben, wäre das Argument fortzusetzen, die weiße
Soutane des Papstes auch nur eine Berufskleidung ist: Päpste tragen so etwas
halt praktischerweise on the job….
Was nun? Nun müssten all jene, die glaubten, sie könnten zwischen
christlichen und nicht-christlichen religiösen Symbolen im öffentlichen Raum
schlau und zu ihren eigenen Gunsten unterscheiden, selber gen Karlsruhe
ziehen. Mit anderen Worten: Die Stuttgarter Kultusministerin und ihr
Rechtsberater Ferdinand Kirchhof müssen nun gegen die einzig plausible (und
die einzig zu erwartende) höchstrichterliche Auslegung ihres eigenen
Gesetzes klagen. Das heißt, sie müssen nun die Suppe auslöffeln, die sie
sich selber eingerührt haben.
Es folgt daraus, dass in der modernen, säkularen Gesellschaft die aktive
Religionsfreiheit - im Rahmen der grundlegenden Verfassungstreue - nur eine
gleichmäßige Religionsfreiheit aller Religionen sein kann. Es zeigt sich
überdies, dass gerade die Vertreter der Kirchen entschieden selber alles tun
müssen, um diese Einsicht zu bekräftigen, anstatt irrig weiterhin zu
glauben, sie könnten für sich selber etwas exklusiv bewahren, was sie
anderen nicht genau so gut einzuräumen bereit sind. Und es zeigt sich
schließlich, dass John Stuart Mill gar nicht so Unrecht hatte, als er 1859 –
On Liberty – konstatierte, dass die eigentliche Religionsfreiheit nicht von
den Religionsgemeinschaften selber kam, sondern von denen, die nicht
religiös vereinnahmt werden wollten: „ Aber Unduldsamkeit ist der Menschheit
in Sachen, die sie wirklich näher berühren, so natürlich, dass man
Glaubensfreiheit kaum irgendwo praktisch verwirklicht hat, ausgenommen da,
wo religiöse Gleichgültigkeit, die ihren Frieden nur ungern durch
theologische Auseinandersetzungen gestört sieht, ihr Gewicht mit auf die
Waagschale geworfen hat.“
Quelle:
http://www.zeit.de/2004/42/habit |
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Kirche kritisiert Berliner
Neutralitätsgesetz
Berlin (epd). Die evangelische Kirche in Berlin hat den vom Senat
beschlossenen Gesetzentwurf zum Verbot religiöser Symbole im öffentlichen
Dienst kritisiert. Der Senat habe sich auf Grund eines "einseitigen
Neutralitätsverständnisses" dazu verleiten lassen, den Grundsatz der
positiven Religionsfreiheit zu beschädigen, erklärte die Evangelische Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) am Mittwoch.
Ein religiöses Symbol wie eine Anstecknadel in Kreuzform könne nicht mit
einem Kleidungsstück wie dem islamischen Kopftuch gleichgesetzt werden,
betont die Landeskirche. Der Gesetzgeber habe die Pflicht, zwischen
hergebrachten und auffälligen religiösen Symbolen zu differenzieren. Das
islamische Kopftuch habe unter Umständen auch politische Bedeutung und
bringe eine kulturelle Abgrenzung zum Ausdruck.
Der Berliner Senat hatte am Vortag einem Neutralitätsgesetz zugestimmt, nach
dem Justizbedienstete und Polizisten sowie Lehrkräfte und pädagogische
Mitarbeiter in öffentlichen Schulen künftig keine sichtbaren Kennzeichen
oder Kleidungsstücke tragen dürfen, die "eine Zugehörigkeit zu einer
bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren".
Reine Schmuckstücke sind von der Regelung allerdings ausdrücklich
ausgenommen. Das Gesetz soll nach der Sommerpause im Berliner
Abgeordnetenhaus beraten werden und voraussichtlich 2005 in Kraft treten.
Die evangelische Kirche äußerte "erhebliche Zweifel, dass das beschlossene
Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird". Statt ein so
gewichtiges Gesetzesvorhaben in wenigen Monaten zu einem Ergebnis treiben zu
wollen, hätte der Diskussionsprozess fortgeführt werden müssen, so die
Kirche. (21.7.04) |
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Merkel gegen Verbot aller
religiösen Symbole
Berlin (epd). Im Kopftuchstreit hat sich die CDU-Vorsitzende Angela Merkel
dagegen ausgesprochen, auch christliche Symbole in den Schulen zu verbieten.
Die Verbannung aller religiösen Symbole aus dem öffentlichen Leben, wie im
Berliner Neutralitätsgesetz vorgesehen, sei eine falsch verstandene
Vorstellung von Gleichheit, erklärte sie in einem vorab zur Verfügung
gestellten Gastbeitrag für die Berliner evangelische Zeitung "Die Kirche"
(Ausgabe vom Sonntag).
Das Kreuz falle in eine "ganz andere Kategorie" als das Kopftuch, so Merkel.
Als Basis der freiheitlichen Ordnung in Deutschland müsse das Christentum an
Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen erkennbar bleiben. Der
rot-rote Berliner Senat plant ein Verbot religiöser Symbole in weiten Teilen
des öffentlichen Dienstes. Merkel sprach sich zugleich dafür aus,
islamischen Religionsunterricht nur in deutscher Sprache und mit in
Deutschland ausgebildeten Lehrern zu erteilen. (30.6.2004)
Lesen Sie hier den Artikel von Frau Merkel im Wortlaut. |
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Baden-Württemberg und Niedersachsen verteidigen
Kopftuchverbot
Leipzig (epd). Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben
Baden-Württemberg und Niedersachsen am Donnerstag ihre Kopftuchverbote für
Lehrerinnen verteidigt. Das im April 2004 geänderte Schulgesetz in
Baden-Württemberg ziele nicht auf das Kopftuch, sondern sei "bewusst
abstrakt" gehalten, um neben religiösen Kopftüchern auch "den Turban von
Sikhs" bei Lehrern in öffentlichen Schulen zu verhindern, betonte der
Tübinger Rechtsprofessor Ferdinand Kirchhof als Vertreter
Baden-Württembergs.
Ordenstrachten von christlichen Nonnen hingegen seien eine "Berufskleidung
für einen religiösen Beruf", so Kirchhof. Die Bundesrichter in Leipzig
hatten in einer dreistündigen Sitzung zunächst das Schulgesetz
Baden-Württembergs erörtert. Der Vorsitzende Richter Hartmut Albers stellte
dabei klar, dass ein Kopftuch zwar eine religiöse Bekundung, nicht aber ein
Symbol sei, das man wie eine Monstranz oder ein Kreuz vor sich her trage.
Die aus Afghanistan stammende Lehrerin Fereshta Ludin forderte erneut, als
Lehrerin in den Staatsdienst von Baden-Württemberg übernommen zu werden. Ihr
Anwalt Hansjörg Melchinger sagte, ein Kopftuch könne zwar, müsse aber nicht
Assoziationen zu "Gottesstaaten und Grausamkeiten" erzeugen. Gleichzeitig
sei das Kopftuch aber auch ein "Zeichen der Identität in der Diaspora".
Beim Kopftuch komme es nicht darauf an, warum die Trägerin es trage, sondern
wie es bei den Schülern ankomme, erklärten die Prozessvertreter aus
Niedersachsen in der Verhandlung über den Neutralitätspassus des
Landesschulgesetzes. Ein Kopftuch sei so eindeutig, dass damit eine
Indoktrinierung der Schüler zu befürchten sei. Daher seien Lehrerinnen, die
mit Kopftuch unterrichten wollten, nicht für den Staatsdienst in
Niedersachsen geeignet. (epd, 25.06.04) |
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Saarland will
Kopftuchverbot beschließen - Bundesverwaltungsgericht verhandelt am
Donnerstag über Kopftuch
Saarbrücken (epd). Das Saarland will am Mittwoch als drittes Bundesland ein
Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen beschließen.
CDU-Mehrheitsfraktion und SPD-Opposition werden in zweiter Lesung ihren
gemeinsamen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes verabschieden. Die bereits
bestehenden Kopftuch-Regelungen in Baden-Württemberg und in Niedersachen
werden am Donnerstag vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft. Die
Entscheidung gilt als Richtung weisend für weitere geplante Kopftuchverbote
in Bayern, Hessen und Berlin.
Im Saarland soll an staatlichen Schulen das Tragen eines Kopftuches als
politisches Symbol untersagt, christliche und jüdische Symbole sollen aber
weiter geduldet werden. Das Kopftuch sei heute in erster Linie
Erkennungszeichen der Islamisten, ein Ausdruck kultureller Abgrenzung und
ein Symbol der Unterdrückung der Frau, hieß es am 18. Februar bei der ersten
Lesung im Landtag. CDU und SPD beriefen sich bei ihrem Gesetzentwurf auf die
saarländische Verfassung, in der eine Erziehung nach christlichen Bildungs-
und Kulturwerten verankert ist.
Als erstes Bundesland beschloss Baden-Württemberg am 1. April ein
Kopftuchverbot, Niedersachsen folgte am 28. April. Das
Bundesverwaltungsgericht soll nun klären, ob zwei muslimische Lehrerinnen an
Schulen dieser Länder unterrichten dürfen. Die beiden Klägerinnen bestehen
darauf, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Eine von ihnen ist die aus
Afghanistan stammende Fereshta Ludin, die den "Kopftuchstreit" 1998
ausgelöst hatte. Ob bereits am Donnerstag Urteile verkündet werden, sei noch
nicht absehbar, sagte ein Gerichtssprecher dem epd.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Jahr 2002 bei Ludin keine
Eignung für die Einstellung als Beamtin auf Probe in Baden-Württemberg
gesehen. Auch Schüler hätten auf Grund der Religionsfreiheit Anspruch
darauf, vom Staat nicht dem Einfluss einer fremden Religion ausgesetzt zu
werden, ohne sich dem entziehen zu können, urteilten damals die höchsten
deutschen Verwaltungsrichter.
Im September 2003 gab aber das Bundesverfassungsgericht Ludins
Verfassungsbeschwerde statt und ordnete eine neue Verhandlung vor dem
Bundesverwaltungsgericht an. Das Verbot eines Kopftuchs könne nur auf Grund
einer gesetzlichen Regelung der Länder verwehrt werden, so die Karlsruher
Verfassungsrichter. (21.6.2004)
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Zentralrat der Muslime
will gegen Kopftuchverbote klagen
Hannover (epd). Nadeem Elyas, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in
Deutschland, hat Klagen gegen Kopftuchverbote für muslimische Lehrerinnen
angekündigt. Ein generelles Verbot sei verfassungsrechtlich bedenklich und
hinderlich bei der Integration, sagte er am Dienstagabend in Hannover. Einer
gerichtlichen Entscheidung werde man sich aber beugen, so Elyas bei einer
Podiumsdiskussion.
Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann und der Vorsitzende des
Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden, Michael Fürst, wiederholten ihre
gegensätzlichen Standpunkte zum Kopftuchverbot. Laut Käßmann ist das
Kopftuch auch ein politisches Kampfsymbol gegen die Gleichberechtigung von
Mann und Frau. Fürst lehnte das Verbot weiterhin ab und sagte, Integration
könne nicht Unterwerfung von Minderheiten unter die Mehrheit bedeuten.
(05372/19.5.2004) |
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EKD-Ratsvorsitzender Huber
begrüßt Stuttgarter Kopftuch-Verbot
Köln (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD), Wolfgang Huber, hat das in Baden-Württemberg beschlossene Verbot des
Kopftuchs für muslimische Lehrerinnen begrüßt. Zugleich kritisierte der
Bischof am Freitag im Deutschlandfunk das in Berlin geplante Verbot
jeglicher religiöser Symbole im öffentlichen Dienst als "vollständigen
Irrweg".
"Das Kopftuch wäre ohne jedes Problem, wenn es lediglich in einer
vergleichbar zurückhaltenden Weise wie ein kleines Kreuz eine
Religionszugehörigkeit symbolisierte", sagte der Berliner Bischof. Es habe
aber eine politische Bedeutung, "die wir nicht akzeptieren können,
insbesondere wegen seines Spannungsverhältnisses zur Gleichberechtigung von
Mann und Frau".
Das Kopftuch sei zum Kampfinstrument gemacht worden durch diejenigen, "die
diese Fragen durch alle Instanzen unserer Rechtsprechung gepeitscht haben",
sagte Huber. Bei "vernünftigem Umgang" hätte das Beamtenrecht völlig zur
Regelung ausgereicht. Der Streit um das Kopftuch war durch die muslimische
Lehrerin Fereshta Ludin in Baden-Württemberg ausgelöst worden, die vor
Gericht durchsetzen wollte, dass sie mit Kopftuch unterrichten darf.
Zum Beschluss der rot-roten Koalition in Berlin, zur Wahrung der
weltanschaulichen Neutralität des Staates alle religiösen Symbole aus dem
öffentlichen Dienst zu verbannen, sagte der EKD-Ratsvorsitzende: "Es ist
eine schreckliche Verwechslung, die sich da abspielt." Die staatliche
Neutralität sei dazu da, die Religionsfreiheit zu fördern. Hier werde sie
aber dazu eingesetzt, "dass sie Religionsfreiheit behindert".
Der EKD-Ratsvorsitzende kritisierte, dass mit dem Berliner Beschluss der
Anschein erweckt werde, als könnten Schule und andere öffentliche Räume als
religionsfreie Räume angesehen werden. "Das verbindet sich mit der fatalen
Botschaft, dass diese Koalition Religion als Privatsache ansieht", fügte
Huber hinzu. Dies sei jedoch "meilenweit entfernt vom Geist des
Verhältnisses von Staat und Religion", wie er in Deutschland herrsche. (epd,
2.4.2004) |
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Baden-Württemberg beschließt
erstes Kopftuchverbot
Stuttgart (epd). Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg ein
Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen
beschlossen. Der Landtag in Stuttgart billigte am Donnerstag mit großer
Mehrheit die Änderung des Schulgesetzes mit den Stimmen der Koalition aus
CDU und FDP sowie der SPD-Opposition. Kultusministerin Annette Schavan (CDU)
nannte die Regelung einen "tragfähigen Kompromiss über Fraktionsgrenzen"
hinweg. Nach dem neuen Gesetz bleiben christliche Symbole wie Kreuz oder
Ordenstracht weiterhin an Schulen erlaubt.
Wegen seiner Mehrdeutigkeit habe das Kopftuch bei Lehrerinnen nichts zu
suchen, sagte die Kultusministerin. In einem öffentlichen Amt müssten
private Interessen zurückstehen, auch wenn eine Lehrerin mit dem Tragen des
Tuchs keine politischen Interessen verbinde. Die Debatte, bei der
rechtliches Neuland betreten werde, stehe aber erst am Anfang, so Schavan.
Eine erneute Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gilt als
wahrscheinlich.
Einen Alternativ-Vorschlag der Grünen, die Regelung von Kopftuch-Konflikten
den Schulen zu überlassen, lehnten die Befürworter des Verbots ab. Wie die
bildungspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen und der SPD in der
vorangegangenen Debatte hervorhoben, zielt die Neuregelung darauf ab, das
Tragen des Kopftuchs als politisches Symbol zu untersagen.
Neben Baden-Württemberg streben auch Bayern, Niedersachsen, das Saarland und
Hessen ein Kopftuchverbot an. Der rot-rote Senat von Berlin will darüber
hinaus alle religiösen Symbole aus sämtlichen staatlichen Institutionen
entfernen. Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten es im Kopftuchstreit den
Ländern überlassen, fehlende Landesgesetze neu zu schaffen. Die aus
Afghanistan stammende Lehrerin Fereshta Ludin wollte vor Gericht den
Unterricht mit Kopftuch durchsetzen. Sie hatte zwar ihre Ausbildung
abschließen können, war aber nicht in den Schuldienst übernommen worden. (epd,1.4.2004) |
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Huber und Käßmann
bekräftigen Forderung nach Kopftuch-Verbot
Berlin (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD), Wolfgang Huber, und die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann
haben erneut für ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen plädiert.
Der Berliner Bischof bezog am Samstag im RBB-Hörfunk deutlich Position gegen
die ablehnende Haltung von Bundespräsident Johannes Rau zum Kopftuchverbot.
In Nordrhein-Westfalen traten innerhalb der Regierungspartei SPD
unterschiedliche Positionen zu einem Verbot zutage.
Mit Blick auf Raus Mahnung, die Religionen gleich zu behandeln, sagte Huber:
"Wer für die Religionsfreiheit eintritt, braucht darum noch nicht das
Kopftuch der islamischen Lehrerin zu bejahen." Zwar dürften religiöse
Überzeugungen nicht aus dem öffentlichen Raum verbannt werden. Es müsse aber
immer wieder darüber nachgedacht werden, in welcher Form und bis zu welchen
Grenzen sie öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Das gelte besonders
dann, wenn ein religiöses Zeichen sich mit politischen Deutungsmöglichkeiten
verbinde.
Auch die hannoversche Bischöfin Käßmann bekräftigte die Forderung nach einem
Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Eine Beamtin im öffentlichen Dienst müsse
sich der Mehrdeutigkeit des Kopftuches als religiöses und politisches Symbol
bewusst sein, sagte die evangelische Theologin der Tageszeitung "Die Welt"
(Samstagsausgabe). "Sie hat sich an das Mäßigungsgebot zu halten", betonte
Käßmann.
Entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem Kinder
nicht dem Zwang ausgesetzt werden dürfen, unter dem Kreuz zu lernen, dürften
sie auch nicht dem Zwang ausgesetzt sein, von einer Lehrerin unterrichtet zu
werden, die ein Kopftuch trägt, sagte Käßmann. Die unterschiedlichen
Positionen zum Kopftuch-Verbot innerhalb der evangelischen Kirche seien eine
zum Protestantismus gehörende Vielfalt, die respektiert werden müsse, so die
Bischöfin.
Unterdessen warnte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Peer Steinbrück
(SPD) vor den Folgen eines Kopftuchverbots für das Verhältnis von Staat und
Kirche. Eine Gleichbehandlung der Religionen müsse verfolgt werden, "ohne
einen unbeabsichtigten Säkularisierungsschub auszulösen", sagte er am
Freitagabend bei einer Tagung der westfälischen Landeskirche in Iserlohn.
NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) plädierte dagegen dafür, muslimischen
Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht gesetzlich zu
verbieten.
Steinbrück ließ offen, ob er die Forderung des Düsseldorfer
SPD-Fraktionschefs Edgar Moron nach einem Kopftuch-Verbot ablehnt. Moron
hatte angekündigt, die SPD wolle auf der Grundlage eines noch
unveröffentlichten Rechtsgutachtens ein generelles Kopftuchverbot für
muslimische Lehrerinnen an staatlichen Schulen erreichen. Da die Grünen als
Koalitionspartner der SPD im Düsseldorfer Landtag ein Kopftuchverbot
ablehnen, ist eine politische Mehrheit für ein generelles Kopftuch-Verbot an
öffentlichen Schulen im bevölkerungsreichsten Bundesland nicht in Sicht.
(1.2.2004)
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Den Tendenzen des
Laizismus widersprechen
- Ratsvorsitzender begrüßt Rede des Bundespräsidenten
in Wolfenbüttel (ekd, 22.01.04)
Zur Eröffnung der Sitzung des Rates der Evangelischen Kirche in
Deutschland am Donnerstag, 22. Januar, in Bad Neuenahr begrüßte der
Vorsitzende des Rates, Bischof Wolfgang Huber, was der Bundespräsident
zeitgleich in Wolfenbüttel zur Verständigung zwischen den Religionen
vortrug. Johannes Rau hat sich bei seinem Vortrag anlässlich des 275.
Geburtstag des Philosophen Gotthold Ephraim Lessing für eine Verständigung
unter den Weltreligionen ausgesprochen, wie Lessing sie in seinem Drama
„Nathan, der Weise“ beschrieben hat. Huber begrüßte es, dass der
Bundespräsident die christliche Prägung der deutschen Kultur hervorgehoben
und dies mit der Verpflichtung auf die Religionsfreiheit auch für die
Angehörigen anderer Religionen verbunden habe. „Es ist richtig,“ so Wolfgang
Huber, „wenn der Bundespräsident angesichts der Debatte noch einmal betont,
dass Deutschland kein religionsfeindlicher und kein religionsfreier Staat
sei.“ Der Staat müsse nach seinem Selbstverständnis die Religionsfreiheit
aller schützen.
Wolfgang Huber begrüßte es ausdrücklich, dass der Bundespräsident Tendenzen
widerspricht, in Deutschland den Laizismus nach französischem Muster
nachzubilden. Dies entspreche nicht der gesellschaftlichen und religiösen
Tradition Deutschlands.
Hinweis:
Wortlaut der Rede
des Bundespräsidenten
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Niedersächsische
Landesregierung will Kopftuch-Verbot - Gesetzentwurf vorlegt
(epd vom 13.01.04)
Hannover (epd). Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag
ihren Gesetzentwurf für ein Kopftuch-Verbot vorgelegt. "Wenn muslimische
Lehrerinnen während des Unterrichts ein Kopftuch tragen, birgt das die
Gefahr in sich, dass gegen die weltanschauliche Neutralitätspflicht der
Schule verstoßen wird", sagte Kultusminister Bernd Busemann (CDU) in
Hannover nach einer Sitzung des Landeskabinetts.
Niedersachsen ist damit nach Baden-Württemberg und Bayern das dritte
Bundesland, das eine eigene Gesetzesinitiative gegen das muslimische
Kopftuch auf den Weg bringt. Busemann wertete die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom September vergangenen Jahres, das von den
Ländern eigene Regelungen verlangt hatte, als Ermutigung. Die Fraktionen von
CDU und FDP hätten dem Entwurf zugestimmt, so dass er noch im Januar im
Landtag eingebracht werden könne.
Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann begrüßte das angestrebte
Kopftuch-Verbot in Niedersachsen. Das Kopftuch sei auch ein politisches
Symbol und stehe dem Verfassungsgrundsatz der Gleichheit von Männern und
Frauen entgegen, sagte sie dem epd. Der Zentralrat der Muslime in
Deutschland dagegen nannte das Vorhaben der Landesregierung
"verfassungswidrig und integrationshemmend". Der Staat greife in massiver
Weise in das Grundrecht auf freie Religionsausübung ein, erklärte der
Vorsitzende Nadeem Elyas in Eschweiler bei Aachen.
Wörtlich heißt es im Gesetzentwurf: "Lehrkräfte dürfen in der Schule keine
politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche Bekundungen
abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber
Schülerinnen und Schülern in Frage zu stellen oder den Schulfrieden zu
gefährden oder zu stören."
Christliche und jüdische Symbole sollen von der Regelung ausgenommen
bleiben. Sie entsprächen dem im niedersächsischen Schulgesetz formulierten
Bildungsauftrag, sagte Minister Busemann. Ausgenommen seien auch der
Religionsunterricht und in Einzelfällen der Vorbereitungsdienst, weil das
Land ein Monopol für die Lehrerausbildung habe. (13.1.2004) |
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Ordensleute empört
über Raus Vergleich von Kopftuch und Kutte
(epd, 09.01.04)
Trier (epd). Mehrere deutsche katholische Ordensgemeinschaften haben die
Haltung von Bundespräsident Johannes Rau im so genannten Kopftuch-Streit
kritisiert. Sie bezeichneten dessen Vergleich von Kopftuch und Ordenskleid
als empörend, teilte die Bischöfliche Pressestelle Trier am Freitag mit.
"Wir sind erschüttert, dass Sie sogar das Kruzifix in einem Atemzug mit dem
Kopftuch nennen", heißt es in einem Schreiben an Rau.
Die Ordensleute setzen sich dafür ein, das Kruzifix als "Symbol des Glaubens
an Jesus Christus" und als "Grundsymbol des christlichen Abendlandes" vor
jeder Nivellierung und Relativierung zu schützen. Während Mönchskutte und
Kruzifix immer ein Glaubensbekenntnis darstellten, sei das beim Kopftuch
nicht der Fall. Vielmehr sei das Kopftuch für viele muslimische Frauen ein
Zeichen der Unterdrückung und Unfreiheit. Es sei Symbol für eine
Gesellschaftsordnung, die nicht von Toleranz, Respekt und gegenseitiger
Achtung gekennzeichnet sei.
Bundespräsident Rau hatte in einem Neujahrsgespräch mit "ZDF Berlin direkt"
vor einer einseitigen Verbannung islamischer Symbole aus dem Klassenzimmer
gewarnt. Dabei vertrat er die Auffassung: "Wenn das Kopftuch als
Glaubensbekenntnis, als missionarische Textile, gilt, dann muss das genauso
gelten für die Mönchskutte, für den Kruzifixus". (9.1.2004) |
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Kirchen hoffen nach Karlsruher Urteil auf die Gesetzgeber - Spruch des
Verfassungsgerichts im "Kopftuch-Streit" zwiespältig aufgenommen.
Frankfurt a.M. (epd). Die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum "Kopftuch-Urteil" ist in den Kirchen
zwiespältig aufgenommen worden. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen
Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, begrüßte am Mittwoch die
Karlsruher Entscheidung. Damit werde "dem Gesetzgeber die Möglichkeit zu
differenzierten Lösungen eröffnet", erklärte Lehmann in Bonn. Der Sprecher
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christof Vetter, sprach von
einem "überraschenden Urteil". In den Bundesländern würden nun "langwierige
und sicher auch kontroverse Diskussionen einsetzen", so Vetter auf
epd-Anfrage. Das Urteil der Karlsruher Richter bedeute "eine Stärkung des
Rechts auf Ausübung der religiösen Freiheit", erklärte Lehmann. Eingriffe in
die individuelle Religionsfreiheit bedürften künftig "einer eigenen
gesetzlichen Grundlage". Bei den konkreten Regelungen müsse jedoch geprüft
werden, "auf welche Weise der Integration der Muslime in Gesellschaft und
Schule am besten Rechnung getragen werden kann", so der Mainzer Kardinal.
EKD-Sprecher Vetter sagte, bei der Diskussion über das Urteil müsse bedacht
werden, wie "der eingeschlagene Weg der gesellschaftlichen Integration
unterschiedlicher Kulturen" gefördert werden könne. Das Verfassungsgericht
habe einen Grundsatz ausgesprochen, den die evangelische Kirche begrüße: Die
dem Staat gebotene religiös-weltanschauliche Neutralität sei "nicht im Sinn
einer strikten Trennung von Staat und Kirche, sondern als eine offene und
übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen
fördernde Haltung zu verstehen", so Vetter.
Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann bekräftigte ihre Auffassung,
dass Lehrerinnen im öffentlichen Dienst nicht mit Kopftuch unterrichten
dürften. Eine Lehrerin repräsentiere den deutschen Staat und trete damit für
eine Verfassung ein, die Frauen und Männer als gleichberechtigt ansehe,
erklärte die Bischöfin der größten deutschen Landeskirche. Frauen hätten
"wahrhaftig lange genug" um Gleichberechtigung gekämpft.
Die Lübecker Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter bedauerte das Urteil des
Verfassungsgerichts zum Kopftuch-Streit. Es werde islamische Frauen im
öffentlichen Leben behindern. Auch die evangelischen Kirchen in
Baden-Württemberg äußerten Kritik an der Entscheidung. "Das Urteil erschwert
die Integration der verschiedenen Kulturen in den Schulen", erklärten der
württembergische Landesbischof Gerhard Maier und sein badischer Amtskollege
Ulrich Fischer. Als Lehrerin habe Fereshta Ludin das der Verfassung zugrunde
liegende Menschenbild "einschließlich der Gleichberechtigung von Mann und
Frau" aktiv zu vertreten, erklärten die Bischöfe.
Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, Thomas
Rachel, kritisierte das Urteil zum Kopftuch-Streit ebenfalls. Damit werde
"die Problematik und Konfliktträchtigkeit dieses Symbols des politisierten
und radikalen Islam" verkannt.
Der evangelische Kirchenrechtler Professor Axel von Campenhausen sagte, auch
nach dem Urteil sei es möglich und richtig, Beamten das demonstrative
Zurschaustellen ihrer Religion oder Gesinnung im Dienst zu verbieten. Der
Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD sagte dem epd, das Urteil
stelle nicht die Kompetenz des Staates in Frage, hier Grenzen zu setzen.
(24.9.2003)
Quelle:
epd |
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Islamwissenschaftlerin: Liberaler Islam nicht in Sicht
Marburg (epd). Die Entwicklung eines liberalen Islam in Deutschland ist
nach Ansicht der Marburger Islamwissenschaftlerin Ursula Spuler-Stegemann
nicht in Sicht. Das so genannte Kopftuch-Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes sei ein "Teilerfolg des streng orthodoxen
Islams", sagte Spuler-Stegemann am Donnerstag dem epd. Obwohl ein Großteil
der islamischen Organisationen in Deutschland dem islamistischen Flügel
angehören, sei die Mehrheit der hier lebenden Muslime "integriert und
integrierbar".
Sie selbst befürworte ein Verbot von Kopftüchern als Symbol des politischen
Islam im Schulunterricht, so Spuler-Stegemann. Eine Lehrerin habe
Vorbildcharakter. Trage sie ein Kopftuch in der Schule, könnten
Schülerinnen, die ein Kopftuch tragen, Druck auf andere muslimische Kinder
ausüben. Sie erwarte in Zukunft weitere entsprechende Verfassungsklagen. Es
müsse auch die Frage geklärt werden, ob Deutschland ein "säkularer" Staat
sei.
Hier lebende Muslime müssten sich eindeutig zum demokratischen Staat
bekennen, was "so noch nicht vorhanden ist", fügte die Islam-Expertin hinzu.
Die Kirchen forderte die Wissenschaftlerin auf, "genau zu gucken", welche
muslimischen Vertreter man zu Podiumsdiskussionen, etwa auf Kirchentagen,
einlade und ihnen damit Möglichkeiten der Werbung gebe.
Zwar solle die Kirche zum Dialog bereit bleiben, doch müsse sie der anderen
Religion nicht den "Steigbügel halten". Kirchenvertreter müssten sich nicht
für den Bau von Moscheen einsetzen, und diese müssten auch nicht unbedingt
neben Kirchen gebaut werden. Die Islamwissenschaftlerin warf den Kirchen
mangelndes "Realitätsbewusstsein" im Umgang mit dem Islam vor. (2.10.2003)
Quelle:
epd
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