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Das Thema des Monats im Oktober 2003

Der "Kopftuch-Streit"



Die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin bei der Verhandlung in Karlsruhe
Foto: epd-bild / Gustavo Alabiso


im Oktober 2003

 

 

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Berlin verbietet religiöse Symbole im öffentlichen Dienst

Berlin (epd). In Berlin ist künftig vielen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes das Tragen sichtbarer religiöser Symbole verboten. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD und PDS verabschiedete das Abgeordnetenhaus am Donnerstag in zweiter Lesung das von den Kirchen und der CDU kritisierte "Neutralitätsgesetz" zur Gleichbehandlung aller Religionen. Die Opposition aus CDU, FDP und den Grünen stimmte geschlossen dagegen.

Mit dem bundesweit bislang einmaligen Gesetz reagiert das Land Berlin auf das "Kopftuch-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes vom September 2003. Darin werden die Länder aufgefordert, die Zulässigkeit weltanschaulicher Symbole ausdrücklich zu regeln. Betroffen vom jetzt verabschiedeten Gesetz sind in Berlin neben Lehrern vor allem Polizisten und Richter.

Im Gegensatz zu Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und dem Saarland ist mit dem Gesetz nicht nur das Tragen eines muslimischen Kopftuches, sondern auch von christlichen und jüdischen Symbolen oder Kleidungsstücken wie Kreuz, Ordenstracht oder Kippa untersagt. Eine Ausnahmeregelung besteht für Berufsschulen, für Lehrkräfte im Religionsunterricht sowie für Lehrer an freien Schulen.

Die Union hatte wie in anderen Bundesländern für ein reines Kopftuch-Verbot plädiert. Die Grünen sprachen von einem "faulen Kompromiss". Auch die evangelische Kirche bekräftigte ihre Kritik. "Wir haben schon im Vorfeld gesagt, dass wir das Gesetz für falsch halten", so der stellvertretende Berliner Bischof Karl-Heinz Lütke gegenüber dem epd. Der Senat habe hier zweifelsohne eine schwierige Abwägung vornehmen müssen. Aber auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes hätten Anspruch darauf, ihren Glauben zu bekennen. (20.1.2005)

 
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Bayerischer Bischof begrüßt Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen

Amberg (epd). Der bayerische Landesbischof Johannes Friedrich hat das vom bayerischen Landtag erlassene Kopftuchverbot für Lehrerinnen ausdrücklich begrüßt. Das Kopftuch für muslimische Frauen sei kein religiöses Symbol, "sondern ein Symbol der Unterdrückung der Frau", sagte Friedrich vor der in Amberg tagenden Synode seiner Kirche. Der bayerische Landtag hatte Anfang November mit den Stimmen der CSU-Mehrheit ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen verabschiedet.

Friedrich erinnerte an die Verantwortung gegenüber der jungen islamischen Generation in Deutschland. Schülerinnen und Schüler aus islamischen Staaten müssten mit dem Kopftuch eine frauenfeindliche Bedeutung verbinden. In der Schule sei die Erziehung zur Gleichheit von Mann und Frau ein wichtiges Erziehungsziel. Deshalb dürfe eine Lehrerin, "ob gewollt oder ungewollt", keine anderen Signale aussenden.

Nach Friedrichs Auffassung sollte jede andere Muslimin das Kopftuch tragen dürfen, "auch als Beamtin, auch im öffentlichen Leben, ja auch als Richterin". Der Bischof machte deutlich, dass die evangelische Kirche eindeutig für die volle Religionsfreiheit der Muslime eintrete. Er forderte die Kirchengemeinden auf, den Kontakt mit Moscheen in ihrer Nachbarschaft zu suchen. "Wenn wir etwas gegen den wachsenden Islamismus tun wollen, dann müssen wir uns für die Integration nicht-islamistischer Muslime einsetzen," sagte er.

Zugleich rief Friedrich die Christen auf, mit großem Engagement in die Kirchen einzuladen. Menschen suchten in der Kirche in erster Linie Orientierung und Zuflucht in geistlichen Fragen, sagte der Bischof der rund 2,7 Millionen bayerischen Protestanten zum Auftakt der Beratungen der Herbst-Tagung von 108 Synodalen. Kirchliche Amtshandlungen wie Taufe, Trauung und Beerdigungen stellten eine missionarische Chance für die Kirche dar. (epd, 22.11.2004)

 
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Bayern verbietet das Tragen verfassungsfeindlicher religiöser Symbole

Lehrerinnen in Bayern dürfen ab 1. Januar 2005 kein Kopftuch im Unterricht tragen. Darauf läuft eine Änderung des bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes hinaus, die am Donnerstag mit CSU-Mehrheit im Landtag verabschiedet wurde. Im Text der nur wenige Zeilen umfassenden Gesetzesänderung wird das Kopftuch nicht erwähnt und von "Symbolen und Kleidungsstücken, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar sind" gesprochen. Redner der CSU und des bayerischen Kultusministeriums machten aber klar, dass damit derzeit das Kopftuch als Symbol politischen Islamismus gemeint sei.

Nach Auffassung der bayerischen Staatsregierung sind christliche Symbole und Kleidungsstücke wie die Nonnentracht vom Verbot nicht berührt, da christliche Werte die Grundrechte und Menschenrechte begründen. In der Gesetzesänderung wird betont, dass Lehrkräfte "die verfassungsrechtlichen Grundwerte glaubhaft vermitteln müssen".

Der Politikbeauftragte der bayerischen Landeskirche, Kirchenrat Dieter Breit, hat die Gesetzesänderung begrüßt. Sie sei "eine vernünftige Regelung" und er hoffe, dass sie vor dem Verfassungsgericht "Bestand haben kann". Die bayerische evangelische Landeskirche erwarte, dass die Verfassungsrichter "die notwendigen Differenzierung vornehmen und nicht Ungleiches gleich behandeln". "Es gibt kein einziges christliches Symbol oder Kleidungsstück, das Christen zum Tragen gezwungen werden oder von denen ein politisches Signal ausgeht, das mit den Grundwerten der Verfassung unvereinbar wäre", sagte Breit gegenüber epd.

Die bayerische Landtagsopposition von SPD und Grünen lehnte die Gesetzesänderung ab. Das Beamtenrecht genüge, um radikale islamische Agitation an den Schulen zu verhindern. Die bayerische FDP bezeichnete den CSU-Entwurf als "einseitigen Dogmatismus". Der Gesetzgeber nehme mit dem Kopftuchverbot ein Werturteil über verschiedene religiöse Bekleidungsstücke vor. (epd, 14.11.04)

 
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Staatsrechtler Böckenförde: Kopftuchverbot betrifft alle religiösen Symbole

München (epd, 13.10.04)). Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kopftuch schließt nach Auffassung des früheren Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde auch ein Verbot von Ordensgewändern, Kreuzen und der jüdischen Kippa ein. Nach dem eindeutigen Urteilstext könne per Gesetz den Lehrkräften generell verboten werden, in der Schule "politische, religiöse, weltanschauliche Bekundungen abzugeben", sagte der Staatsrechtler in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung".

Deshalb habe das Verwaltungsgericht ausdrücklich erklärt, dass Ausnahmen in bestimmten Regionen, etwa für die Ordenstracht in überwiegend katholischen Gegenden, nicht in Betracht kämen. Denn auch das Ordensgewand sei Ausdruck einer Religion. Wer das Ordenskleid zur "Berufsbekleidung" umdeuten wolle, "tut allen Nonnen einen Tort an und beleidigt sie", betonte Böckenförde. Ausgehend von der neuen Rechtslage, die die Bundesländer bei ihren entsprechenden Gesetzes-Initiativen berücksichtigen müssten, hält Böckenförde ein generelles Verbot religiöser Symbole an Schulen für nicht sinnvoll. Stattdessen sollten für konkrete Konfliktfälle Maßstäbe entwickelt werden. Klarheit sei jedoch erst zu erwarten, wenn diese Frage dem Bundesverfassungsgericht noch einmal vorgelegt werde, sagte Böckenförde.

 
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Unter dem Schleier des Kopftuchstreits…

… nun der Streit um das Habit der Nonnen: Wie eine Kultusministerin nun die Suppe auslöffeln muss, die sie sich mit ihrem juristischen Gutachter zusammen eingerührt hat.


Von Robert Leicht (Die Zeit vom 11.10.04)

Nur, weil gerade nichts Wichtigeres anliegt – aber die Sache auf die Dauer doch wichtiger ist, als sie im Augenblick aussieht: Fereshta Ludin will nicht mehr Lehrerin in Baden-Württemberg werden. Genauer: Sie wird nicht mehr vor das Bundesverfassungsgericht, also nicht ein zweites Mal nach Karlsruhe ziehen. Beim ersten Mal hatte sie dort einen halben Sieg erzielt. Die Richter hatten der baden-württembergischen Landesregierung bescheinigt: Wenn man Frau Ludin nur deshalb nicht als Lehrerin verbeamten wolle, weil sie aus religiösen Gründen im Dienst ein Kopftuch zu tragen beabsichtige, dann brauche man dafür ein Gesetz und könne das nicht freihändig entscheiden. Nun gibt es ein solches Gesetz, welches freilich so beschaffen ist, dass ein zweiter Gang nach Karlsruhe keinesfalls aussichtslos wäre. Aber Frau Ludin will nun nicht mehr, jedenfalls nicht mehr weiter prozessieren.

Ende gut, alles gut? Abwarten! Denn aufgrund des selben Gesetzes im Lande Baden-Württemberg hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Katholische Nonnen müssen im Dienst an öffentlichen Schulen ihr Ordenskleid ablegen. Der Einwand des Anwaltes, der das Land Baden-Württemberg vertrat (und der nota bene das einschlägige Gesetz wenn nicht formuliert, so doch inspiriert hat – und der vor allem das Land Baden-Württemberg im Prozess gegen Frau Ludin vertreten hatte) – dieser Anwaltseinwand wurde vom Gericht entschieden beiseite gewischt. Beim Habit der Nonne handle es sich nicht etwa um ein religiöses Symbol, sondern nur um eine Berufskleidung – so wie eben, wäre das Argument fortzusetzen, die weiße Soutane des Papstes auch nur eine Berufskleidung ist: Päpste tragen so etwas halt praktischerweise on the job….

Was nun? Nun müssten all jene, die glaubten, sie könnten zwischen christlichen und nicht-christlichen religiösen Symbolen im öffentlichen Raum schlau und zu ihren eigenen Gunsten unterscheiden, selber gen Karlsruhe ziehen. Mit anderen Worten: Die Stuttgarter Kultusministerin und ihr Rechtsberater Ferdinand Kirchhof müssen nun gegen die einzig plausible (und die einzig zu erwartende) höchstrichterliche Auslegung ihres eigenen Gesetzes klagen. Das heißt, sie müssen nun die Suppe auslöffeln, die sie sich selber eingerührt haben.

Es folgt daraus, dass in der modernen, säkularen Gesellschaft die aktive Religionsfreiheit - im Rahmen der grundlegenden Verfassungstreue - nur eine gleichmäßige Religionsfreiheit aller Religionen sein kann. Es zeigt sich überdies, dass gerade die Vertreter der Kirchen entschieden selber alles tun müssen, um diese Einsicht zu bekräftigen, anstatt irrig weiterhin zu glauben, sie könnten für sich selber etwas exklusiv bewahren, was sie anderen nicht genau so gut einzuräumen bereit sind. Und es zeigt sich schließlich, dass John Stuart Mill gar nicht so Unrecht hatte, als er 1859 – On Liberty – konstatierte, dass die eigentliche Religionsfreiheit nicht von den Religionsgemeinschaften selber kam, sondern von denen, die nicht religiös vereinnahmt werden wollten: „ Aber Unduldsamkeit ist der Menschheit in Sachen, die sie wirklich näher berühren, so natürlich, dass man Glaubensfreiheit kaum irgendwo praktisch verwirklicht hat, ausgenommen da, wo religiöse Gleichgültigkeit, die ihren Frieden nur ungern durch theologische Auseinandersetzungen gestört sieht, ihr Gewicht mit auf die Waagschale geworfen hat.“
Quelle: http://www.zeit.de/2004/42/habit

 
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Kirche kritisiert Berliner Neutralitätsgesetz

Berlin (epd). Die evangelische Kirche in Berlin hat den vom Senat beschlossenen Gesetzentwurf zum Verbot religiöser Symbole im öffentlichen Dienst kritisiert. Der Senat habe sich auf Grund eines "einseitigen Neutralitätsverständnisses" dazu verleiten lassen, den Grundsatz der positiven Religionsfreiheit zu beschädigen, erklärte die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) am Mittwoch.

Ein religiöses Symbol wie eine Anstecknadel in Kreuzform könne nicht mit einem Kleidungsstück wie dem islamischen Kopftuch gleichgesetzt werden, betont die Landeskirche. Der Gesetzgeber habe die Pflicht, zwischen hergebrachten und auffälligen religiösen Symbolen zu differenzieren. Das islamische Kopftuch habe unter Umständen auch politische Bedeutung und bringe eine kulturelle Abgrenzung zum Ausdruck.

Der Berliner Senat hatte am Vortag einem Neutralitätsgesetz zugestimmt, nach dem Justizbedienstete und Polizisten sowie Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter in öffentlichen Schulen künftig keine sichtbaren Kennzeichen oder Kleidungsstücke tragen dürfen, die "eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren".

Reine Schmuckstücke sind von der Regelung allerdings ausdrücklich ausgenommen. Das Gesetz soll nach der Sommerpause im Berliner Abgeordnetenhaus beraten werden und voraussichtlich 2005 in Kraft treten. Die evangelische Kirche äußerte "erhebliche Zweifel, dass das beschlossene Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird". Statt ein so gewichtiges Gesetzesvorhaben in wenigen Monaten zu einem Ergebnis treiben zu wollen, hätte der Diskussionsprozess fortgeführt werden müssen, so die Kirche. (21.7.04)

 
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Merkel gegen Verbot aller religiösen Symbole

Berlin (epd). Im Kopftuchstreit hat sich die CDU-Vorsitzende Angela Merkel dagegen ausgesprochen, auch christliche Symbole in den Schulen zu verbieten. Die Verbannung aller religiösen Symbole aus dem öffentlichen Leben, wie im Berliner Neutralitätsgesetz vorgesehen, sei eine falsch verstandene Vorstellung von Gleichheit, erklärte sie in einem vorab zur Verfügung gestellten Gastbeitrag für die Berliner evangelische Zeitung "Die Kirche" (Ausgabe vom Sonntag).

Das Kreuz falle in eine "ganz andere Kategorie" als das Kopftuch, so Merkel. Als Basis der freiheitlichen Ordnung in Deutschland müsse das Christentum an Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen erkennbar bleiben. Der rot-rote Berliner Senat plant ein Verbot religiöser Symbole in weiten Teilen des öffentlichen Dienstes. Merkel sprach sich zugleich dafür aus, islamischen Religionsunterricht nur in deutscher Sprache und mit in Deutschland ausgebildeten Lehrern zu erteilen. (30.6.2004)
Lesen Sie hier den Artikel von Frau Merkel im Wortlaut.

 
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Baden-Württemberg und Niedersachsen verteidigen Kopftuchverbot

Leipzig (epd). Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben Baden-Württemberg und Niedersachsen am Donnerstag ihre Kopftuchverbote für Lehrerinnen verteidigt. Das im April 2004 geänderte Schulgesetz in Baden-Württemberg ziele nicht auf das Kopftuch, sondern sei "bewusst abstrakt" gehalten, um neben religiösen Kopftüchern auch "den Turban von Sikhs" bei Lehrern in öffentlichen Schulen zu verhindern, betonte der Tübinger Rechtsprofessor Ferdinand Kirchhof als Vertreter Baden-Württembergs.

Ordenstrachten von christlichen Nonnen hingegen seien eine "Berufskleidung für einen religiösen Beruf", so Kirchhof. Die Bundesrichter in Leipzig hatten in einer dreistündigen Sitzung zunächst das Schulgesetz Baden-Württembergs erörtert. Der Vorsitzende Richter Hartmut Albers stellte dabei klar, dass ein Kopftuch zwar eine religiöse Bekundung, nicht aber ein Symbol sei, das man wie eine Monstranz oder ein Kreuz vor sich her trage.

Die aus Afghanistan stammende Lehrerin Fereshta Ludin forderte erneut, als Lehrerin in den Staatsdienst von Baden-Württemberg übernommen zu werden. Ihr Anwalt Hansjörg Melchinger sagte, ein Kopftuch könne zwar, müsse aber nicht Assoziationen zu "Gottesstaaten und Grausamkeiten" erzeugen. Gleichzeitig sei das Kopftuch aber auch ein "Zeichen der Identität in der Diaspora".

Beim Kopftuch komme es nicht darauf an, warum die Trägerin es trage, sondern wie es bei den Schülern ankomme, erklärten die Prozessvertreter aus Niedersachsen in der Verhandlung über den Neutralitätspassus des Landesschulgesetzes. Ein Kopftuch sei so eindeutig, dass damit eine Indoktrinierung der Schüler zu befürchten sei. Daher seien Lehrerinnen, die mit Kopftuch unterrichten wollten, nicht für den Staatsdienst in Niedersachsen geeignet. (epd, 25.06.04)

 
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Saarland will Kopftuchverbot beschließen - Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Donnerstag über Kopftuch

Saarbrücken (epd). Das Saarland will am Mittwoch als drittes Bundesland ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen beschließen. CDU-Mehrheitsfraktion und SPD-Opposition werden in zweiter Lesung ihren gemeinsamen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes verabschieden. Die bereits bestehenden Kopftuch-Regelungen in Baden-Württemberg und in Niedersachen werden am Donnerstag vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft. Die Entscheidung gilt als Richtung weisend für weitere geplante Kopftuchverbote in Bayern, Hessen und Berlin.

Im Saarland soll an staatlichen Schulen das Tragen eines Kopftuches als politisches Symbol untersagt, christliche und jüdische Symbole sollen aber weiter geduldet werden. Das Kopftuch sei heute in erster Linie Erkennungszeichen der Islamisten, ein Ausdruck kultureller Abgrenzung und ein Symbol der Unterdrückung der Frau, hieß es am 18. Februar bei der ersten Lesung im Landtag. CDU und SPD beriefen sich bei ihrem Gesetzentwurf auf die saarländische Verfassung, in der eine Erziehung nach christlichen Bildungs- und Kulturwerten verankert ist.

Als erstes Bundesland beschloss Baden-Württemberg am 1. April ein Kopftuchverbot, Niedersachsen folgte am 28. April. Das Bundesverwaltungsgericht soll nun klären, ob zwei muslimische Lehrerinnen an Schulen dieser Länder unterrichten dürfen. Die beiden Klägerinnen bestehen darauf, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Eine von ihnen ist die aus Afghanistan stammende Fereshta Ludin, die den "Kopftuchstreit" 1998 ausgelöst hatte. Ob bereits am Donnerstag Urteile verkündet werden, sei noch nicht absehbar, sagte ein Gerichtssprecher dem epd.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Jahr 2002 bei Ludin keine Eignung für die Einstellung als Beamtin auf Probe in Baden-Württemberg gesehen. Auch Schüler hätten auf Grund der Religionsfreiheit Anspruch darauf, vom Staat nicht dem Einfluss einer fremden Religion ausgesetzt zu werden, ohne sich dem entziehen zu können, urteilten damals die höchsten deutschen Verwaltungsrichter.

Im September 2003 gab aber das Bundesverfassungsgericht Ludins Verfassungsbeschwerde statt und ordnete eine neue Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Das Verbot eines Kopftuchs könne nur auf Grund einer gesetzlichen Regelung der Länder verwehrt werden, so die Karlsruher Verfassungsrichter. (21.6.2004)
 

 
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Zentralrat der Muslime will gegen Kopftuchverbote klagen

Hannover (epd). Nadeem Elyas, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, hat Klagen gegen Kopftuchverbote für muslimische Lehrerinnen angekündigt. Ein generelles Verbot sei verfassungsrechtlich bedenklich und hinderlich bei der Integration, sagte er am Dienstagabend in Hannover. Einer gerichtlichen Entscheidung werde man sich aber beugen, so Elyas bei einer Podiumsdiskussion.

Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann und der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden, Michael Fürst, wiederholten ihre gegensätzlichen Standpunkte zum Kopftuchverbot. Laut Käßmann ist das Kopftuch auch ein politisches Kampfsymbol gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Fürst lehnte das Verbot weiterhin ab und sagte, Integration könne nicht Unterwerfung von Minderheiten unter die Mehrheit bedeuten. (05372/19.5.2004)

 
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EKD-Ratsvorsitzender Huber begrüßt Stuttgarter Kopftuch-Verbot

Köln (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, hat das in Baden-Württemberg beschlossene Verbot des Kopftuchs für muslimische Lehrerinnen begrüßt. Zugleich kritisierte der Bischof am Freitag im Deutschlandfunk das in Berlin geplante Verbot jeglicher religiöser Symbole im öffentlichen Dienst als "vollständigen Irrweg".

"Das Kopftuch wäre ohne jedes Problem, wenn es lediglich in einer vergleichbar zurückhaltenden Weise wie ein kleines Kreuz eine Religionszugehörigkeit symbolisierte", sagte der Berliner Bischof. Es habe aber eine politische Bedeutung, "die wir nicht akzeptieren können, insbesondere wegen seines Spannungsverhältnisses zur Gleichberechtigung von Mann und Frau".

Das Kopftuch sei zum Kampfinstrument gemacht worden durch diejenigen, "die diese Fragen durch alle Instanzen unserer Rechtsprechung gepeitscht haben", sagte Huber. Bei "vernünftigem Umgang" hätte das Beamtenrecht völlig zur Regelung ausgereicht. Der Streit um das Kopftuch war durch die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin in Baden-Württemberg ausgelöst worden, die vor Gericht durchsetzen wollte, dass sie mit Kopftuch unterrichten darf.

Zum Beschluss der rot-roten Koalition in Berlin, zur Wahrung der weltanschaulichen Neutralität des Staates alle religiösen Symbole aus dem öffentlichen Dienst zu verbannen, sagte der EKD-Ratsvorsitzende: "Es ist eine schreckliche Verwechslung, die sich da abspielt." Die staatliche Neutralität sei dazu da, die Religionsfreiheit zu fördern. Hier werde sie aber dazu eingesetzt, "dass sie Religionsfreiheit behindert".

Der EKD-Ratsvorsitzende kritisierte, dass mit dem Berliner Beschluss der Anschein erweckt werde, als könnten Schule und andere öffentliche Räume als religionsfreie Räume angesehen werden. "Das verbindet sich mit der fatalen Botschaft, dass diese Koalition Religion als Privatsache ansieht", fügte Huber hinzu. Dies sei jedoch "meilenweit entfernt vom Geist des Verhältnisses von Staat und Religion", wie er in Deutschland herrsche. (epd, 2.4.2004)

 
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Baden-Württemberg beschließt erstes Kopftuchverbot

Stuttgart (epd). Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen beschlossen. Der Landtag in Stuttgart billigte am Donnerstag mit großer Mehrheit die Änderung des Schulgesetzes mit den Stimmen der Koalition aus CDU und FDP sowie der SPD-Opposition. Kultusministerin Annette Schavan (CDU) nannte die Regelung einen "tragfähigen Kompromiss über Fraktionsgrenzen" hinweg. Nach dem neuen Gesetz bleiben christliche Symbole wie Kreuz oder Ordenstracht weiterhin an Schulen erlaubt.

Wegen seiner Mehrdeutigkeit habe das Kopftuch bei Lehrerinnen nichts zu suchen, sagte die Kultusministerin. In einem öffentlichen Amt müssten private Interessen zurückstehen, auch wenn eine Lehrerin mit dem Tragen des Tuchs keine politischen Interessen verbinde. Die Debatte, bei der rechtliches Neuland betreten werde, stehe aber erst am Anfang, so Schavan. Eine erneute Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gilt als wahrscheinlich.

Einen Alternativ-Vorschlag der Grünen, die Regelung von Kopftuch-Konflikten den Schulen zu überlassen, lehnten die Befürworter des Verbots ab. Wie die bildungspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen und der SPD in der vorangegangenen Debatte hervorhoben, zielt die Neuregelung darauf ab, das Tragen des Kopftuchs als politisches Symbol zu untersagen.

Neben Baden-Württemberg streben auch Bayern, Niedersachsen, das Saarland und Hessen ein Kopftuchverbot an. Der rot-rote Senat von Berlin will darüber hinaus alle religiösen Symbole aus sämtlichen staatlichen Institutionen entfernen. Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten es im Kopftuchstreit den Ländern überlassen, fehlende Landesgesetze neu zu schaffen. Die aus Afghanistan stammende Lehrerin Fereshta Ludin wollte vor Gericht den Unterricht mit Kopftuch durchsetzen. Sie hatte zwar ihre Ausbildung abschließen können, war aber nicht in den Schuldienst übernommen worden. (epd,1.4.2004)

 
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Huber und Käßmann bekräftigen Forderung nach Kopftuch-Verbot

Berlin (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, und die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann haben erneut für ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen plädiert. Der Berliner Bischof bezog am Samstag im RBB-Hörfunk deutlich Position gegen die ablehnende Haltung von Bundespräsident Johannes Rau zum Kopftuchverbot. In Nordrhein-Westfalen traten innerhalb der Regierungspartei SPD unterschiedliche Positionen zu einem Verbot zutage.
Mit Blick auf Raus Mahnung, die Religionen gleich zu behandeln, sagte Huber: "Wer für die Religionsfreiheit eintritt, braucht darum noch nicht das Kopftuch der islamischen Lehrerin zu bejahen." Zwar dürften religiöse Überzeugungen nicht aus dem öffentlichen Raum verbannt werden. Es müsse aber immer wieder darüber nachgedacht werden, in welcher Form und bis zu welchen Grenzen sie öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Das gelte besonders dann, wenn ein religiöses Zeichen sich mit politischen Deutungsmöglichkeiten verbinde.

Auch die hannoversche Bischöfin Käßmann bekräftigte die Forderung nach einem Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Eine Beamtin im öffentlichen Dienst müsse sich der Mehrdeutigkeit des Kopftuches als religiöses und politisches Symbol bewusst sein, sagte die evangelische Theologin der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagsausgabe). "Sie hat sich an das Mäßigungsgebot zu halten", betonte Käßmann.

Entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem Kinder nicht dem Zwang ausgesetzt werden dürfen, unter dem Kreuz zu lernen, dürften sie auch nicht dem Zwang ausgesetzt sein, von einer Lehrerin unterrichtet zu werden, die ein Kopftuch trägt, sagte Käßmann. Die unterschiedlichen Positionen zum Kopftuch-Verbot innerhalb der evangelischen Kirche seien eine zum Protestantismus gehörende Vielfalt, die respektiert werden müsse, so die Bischöfin.

Unterdessen warnte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) vor den Folgen eines Kopftuchverbots für das Verhältnis von Staat und Kirche. Eine Gleichbehandlung der Religionen müsse verfolgt werden, "ohne einen unbeabsichtigten Säkularisierungsschub auszulösen", sagte er am Freitagabend bei einer Tagung der westfälischen Landeskirche in Iserlohn. NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) plädierte dagegen dafür, muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht gesetzlich zu verbieten.

Steinbrück ließ offen, ob er die Forderung des Düsseldorfer SPD-Fraktionschefs Edgar Moron nach einem Kopftuch-Verbot ablehnt. Moron hatte angekündigt, die SPD wolle auf der Grundlage eines noch unveröffentlichten Rechtsgutachtens ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an staatlichen Schulen erreichen. Da die Grünen als Koalitionspartner der SPD im Düsseldorfer Landtag ein Kopftuchverbot ablehnen, ist eine politische Mehrheit für ein generelles Kopftuch-Verbot an öffentlichen Schulen im bevölkerungsreichsten Bundesland nicht in Sicht. (1.2.2004)
 

 
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Den Tendenzen des Laizismus widersprechen - Ratsvorsitzender begrüßt Rede des Bundespräsidenten in Wolfenbüttel (ekd, 22.01.04)

Zur Eröffnung der Sitzung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland am Donnerstag, 22. Januar, in Bad Neuenahr begrüßte der Vorsitzende des Rates, Bischof Wolfgang Huber, was der Bundespräsident zeitgleich in Wolfenbüttel zur Verständigung zwischen den Religionen vortrug. Johannes Rau hat sich bei seinem Vortrag anlässlich des 275. Geburtstag des Philosophen Gotthold Ephraim Lessing für eine Verständigung unter den Weltreligionen ausgesprochen, wie Lessing sie in seinem Drama „Nathan, der Weise“ beschrieben hat. Huber begrüßte es, dass der Bundespräsident die christliche Prägung der deutschen Kultur hervorgehoben und dies mit der Verpflichtung auf die Religionsfreiheit auch für die Angehörigen anderer Religionen verbunden habe. „Es ist richtig,“ so Wolfgang Huber, „wenn der Bundespräsident angesichts der Debatte noch einmal betont, dass Deutschland kein religionsfeindlicher und kein religionsfreier Staat sei.“ Der Staat müsse nach seinem Selbstverständnis die Religionsfreiheit aller schützen.

Wolfgang Huber begrüßte es ausdrücklich, dass der Bundespräsident Tendenzen widerspricht, in Deutschland den Laizismus nach französischem Muster nachzubilden. Dies entspreche nicht der gesellschaftlichen und religiösen Tradition Deutschlands.

Hinweis: Wortlaut der Rede des Bundespräsidenten pdf-Datei, Acrobat-Reader erforderlich

 

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Niedersächsische Landesregierung will Kopftuch-Verbot - Gesetzentwurf vorlegt (epd vom 13.01.04)

Hannover (epd). Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag ihren Gesetzentwurf für ein Kopftuch-Verbot vorgelegt. "Wenn muslimische Lehrerinnen während des Unterrichts ein Kopftuch tragen, birgt das die Gefahr in sich, dass gegen die weltanschauliche Neutralitätspflicht der Schule verstoßen wird", sagte Kultusminister Bernd Busemann (CDU) in Hannover nach einer Sitzung des Landeskabinetts.

Niedersachsen ist damit nach Baden-Württemberg und Bayern das dritte Bundesland, das eine eigene Gesetzesinitiative gegen das muslimische Kopftuch auf den Weg bringt. Busemann wertete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom September vergangenen Jahres, das von den Ländern eigene Regelungen verlangt hatte, als Ermutigung. Die Fraktionen von CDU und FDP hätten dem Entwurf zugestimmt, so dass er noch im Januar im Landtag eingebracht werden könne.

Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann begrüßte das angestrebte Kopftuch-Verbot in Niedersachsen. Das Kopftuch sei auch ein politisches Symbol und stehe dem Verfassungsgrundsatz der Gleichheit von Männern und Frauen entgegen, sagte sie dem epd. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland dagegen nannte das Vorhaben der Landesregierung "verfassungswidrig und integrationshemmend". Der Staat greife in massiver Weise in das Grundrecht auf freie Religionsausübung ein, erklärte der Vorsitzende Nadeem Elyas in Eschweiler bei Aachen.

Wörtlich heißt es im Gesetzentwurf: "Lehrkräfte dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern in Frage zu stellen oder den Schulfrieden zu gefährden oder zu stören."

Christliche und jüdische Symbole sollen von der Regelung ausgenommen bleiben. Sie entsprächen dem im niedersächsischen Schulgesetz formulierten Bildungsauftrag, sagte Minister Busemann. Ausgenommen seien auch der Religionsunterricht und in Einzelfällen der Vorbereitungsdienst, weil das Land ein Monopol für die Lehrerausbildung habe. (13.1.2004)

 
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Ordensleute empört über Raus Vergleich von Kopftuch und Kutte
(epd, 09.01.04)

Trier (epd). Mehrere deutsche katholische Ordensgemeinschaften haben die Haltung von Bundespräsident Johannes Rau im so genannten Kopftuch-Streit kritisiert. Sie bezeichneten dessen Vergleich von Kopftuch und Ordenskleid als empörend, teilte die Bischöfliche Pressestelle Trier am Freitag mit. "Wir sind erschüttert, dass Sie sogar das Kruzifix in einem Atemzug mit dem Kopftuch nennen", heißt es in einem Schreiben an Rau.

Die Ordensleute setzen sich dafür ein, das Kruzifix als "Symbol des Glaubens an Jesus Christus" und als "Grundsymbol des christlichen Abendlandes" vor jeder Nivellierung und Relativierung zu schützen. Während Mönchskutte und Kruzifix immer ein Glaubensbekenntnis darstellten, sei das beim Kopftuch nicht der Fall. Vielmehr sei das Kopftuch für viele muslimische Frauen ein Zeichen der Unterdrückung und Unfreiheit. Es sei Symbol für eine Gesellschaftsordnung, die nicht von Toleranz, Respekt und gegenseitiger Achtung gekennzeichnet sei.

Bundespräsident Rau hatte in einem Neujahrsgespräch mit "ZDF Berlin direkt" vor einer einseitigen Verbannung islamischer Symbole aus dem Klassenzimmer gewarnt. Dabei vertrat er die Auffassung: "Wenn das Kopftuch als Glaubensbekenntnis, als missionarische Textile, gilt, dann muss das genauso gelten für die Mönchskutte, für den Kruzifixus". (9.1.2004)

 

 

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Kirchen hoffen nach Karlsruher Urteil auf die Gesetzgeber - Spruch des Verfassungsgerichts im "Kopftuch-Streit" zwiespältig aufgenommen.

Frankfurt a.M. (epd). Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum "Kopftuch-Urteil" ist in den Kirchen zwiespältig aufgenommen worden. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, begrüßte am Mittwoch die Karlsruher Entscheidung. Damit werde "dem Gesetzgeber die Möglichkeit zu differenzierten Lösungen eröffnet", erklärte Lehmann in Bonn. Der Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christof Vetter, sprach von einem "überraschenden Urteil". In den Bundesländern würden nun "langwierige und sicher auch kontroverse Diskussionen einsetzen", so Vetter auf epd-Anfrage. Das Urteil der Karlsruher Richter bedeute "eine Stärkung des Rechts auf Ausübung der religiösen Freiheit", erklärte Lehmann. Eingriffe in die individuelle Religionsfreiheit bedürften künftig "einer eigenen gesetzlichen Grundlage". Bei den konkreten Regelungen müsse jedoch geprüft werden, "auf welche Weise der Integration der Muslime in Gesellschaft und Schule am besten Rechnung getragen werden kann", so der Mainzer Kardinal.

EKD-Sprecher Vetter sagte, bei der Diskussion über das Urteil müsse bedacht werden, wie "der eingeschlagene Weg der gesellschaftlichen Integration unterschiedlicher Kulturen" gefördert werden könne. Das Verfassungsgericht habe einen Grundsatz ausgesprochen, den die evangelische Kirche begrüße: Die dem Staat gebotene religiös-weltanschauliche Neutralität sei "nicht im Sinn einer strikten Trennung von Staat und Kirche, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung zu verstehen", so Vetter.

Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann bekräftigte ihre Auffassung, dass Lehrerinnen im öffentlichen Dienst nicht mit Kopftuch unterrichten dürften. Eine Lehrerin repräsentiere den deutschen Staat und trete damit für eine Verfassung ein, die Frauen und Männer als gleichberechtigt ansehe, erklärte die Bischöfin der größten deutschen Landeskirche. Frauen hätten "wahrhaftig lange genug" um Gleichberechtigung gekämpft.

Die Lübecker Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter bedauerte das Urteil des Verfassungsgerichts zum Kopftuch-Streit. Es werde islamische Frauen im öffentlichen Leben behindern. Auch die evangelischen Kirchen in Baden-Württemberg äußerten Kritik an der Entscheidung. "Das Urteil erschwert die Integration der verschiedenen Kulturen in den Schulen", erklärten der württembergische Landesbischof Gerhard Maier und sein badischer Amtskollege Ulrich Fischer. Als Lehrerin habe Fereshta Ludin das der Verfassung zugrunde liegende Menschenbild "einschließlich der Gleichberechtigung von Mann und Frau" aktiv zu vertreten, erklärten die Bischöfe.

Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, Thomas Rachel, kritisierte das Urteil zum Kopftuch-Streit ebenfalls. Damit werde "die Problematik und Konfliktträchtigkeit dieses Symbols des politisierten und radikalen Islam" verkannt.

Der evangelische Kirchenrechtler Professor Axel von Campenhausen sagte, auch nach dem Urteil sei es möglich und richtig, Beamten das demonstrative Zurschaustellen ihrer Religion oder Gesinnung im Dienst zu verbieten. Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD sagte dem epd, das Urteil stelle nicht die Kompetenz des Staates in Frage, hier Grenzen zu setzen. (24.9.2003)
Quelle: epd

 

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Islamwissenschaftlerin: Liberaler Islam nicht in Sicht

Marburg (epd). Die Entwicklung eines liberalen Islam in Deutschland ist nach Ansicht der Marburger Islamwissenschaftlerin Ursula Spuler-Stegemann nicht in Sicht. Das so genannte Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sei ein "Teilerfolg des streng orthodoxen Islams", sagte Spuler-Stegemann am Donnerstag dem epd. Obwohl ein Großteil der islamischen Organisationen in Deutschland dem islamistischen Flügel angehören, sei die Mehrheit der hier lebenden Muslime "integriert und integrierbar".

Sie selbst befürworte ein Verbot von Kopftüchern als Symbol des politischen Islam im Schulunterricht, so Spuler-Stegemann. Eine Lehrerin habe Vorbildcharakter. Trage sie ein Kopftuch in der Schule, könnten Schülerinnen, die ein Kopftuch tragen, Druck auf andere muslimische Kinder ausüben. Sie erwarte in Zukunft weitere entsprechende Verfassungsklagen. Es müsse auch die Frage geklärt werden, ob Deutschland ein "säkularer" Staat sei.

Hier lebende Muslime müssten sich eindeutig zum demokratischen Staat bekennen, was "so noch nicht vorhanden ist", fügte die Islam-Expertin hinzu. Die Kirchen forderte die Wissenschaftlerin auf, "genau zu gucken", welche muslimischen Vertreter man zu Podiumsdiskussionen, etwa auf Kirchentagen, einlade und ihnen damit Möglichkeiten der Werbung gebe.

Zwar solle die Kirche zum Dialog bereit bleiben, doch müsse sie der anderen Religion nicht den "Steigbügel halten". Kirchenvertreter müssten sich nicht für den Bau von Moscheen einsetzen, und diese müssten auch nicht unbedingt neben Kirchen gebaut werden. Die Islamwissenschaftlerin warf den Kirchen mangelndes "Realitätsbewusstsein" im Umgang mit dem Islam vor. (2.10.2003)
Quelle: epd

 
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