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Stand: 14.08.2010 |
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Das
Thema des Monats im
Juni/Juli 2005 Anmerkungen zur Stammzellendebatte und zu den "Erfolgen" der Gentechnik "Gentechnik-Sensation löst neue Ethikdebatte aus" Juli 2005: Nach dem Durchbruch in der Stammzellen-Forschung ist die Debatte um den Schutz menschlicher Embryos wieder voll entbrannt. Kritiker sehen in den Experimenten südkoreanischer Forscher eine neue Bedrohung. Kanzler Schröder spielt indes mit dem Gedanken, die deutschen Klongesetze zu lockern." Im Dezember 2005 heißt die Kanzlerin Merkel und der Durchbruch des koreanischen Professors und Klonkönigs Hwang Woo-Suk erweist sich als dreiste Fälschung. 2008 ist die "Stammzellendebatte" wieder in vollem Gange. |
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Putschisten im Labor/ Von
Hans Magnus Enzensberger (Auszug)
"Aus der Psychiatrie weiß man, wie leicht eine
depressive in eine manische Phase umkippen kann – und umgekehrt.
Einiges spricht für die Vermutung, dass ein solcher plötzlicher
Umschwung nicht nur bei individuellen Patienten, sondern auch bei
großen Kollektiven zu beobachten ist. In den siebziger und achtziger
Jahren des vergangenen Jahrhunderts schien die Depression zu
überwiegen. Überall wurden Szenarien des Untergangs ausprobiert. Der
Kalte Krieg, mit seinen Blockaden und Stellvertreterkonflikten,
hatte zur Lähmung der Weltpolitik geführt. Umweltkatastrophen aller
Art zeichneten sich ab. Der Club of Rome prophezeite die Erschöpfung
aller endlichen Ressourcen in kürzester Zeit. Vom nuklearen Winter
war die Rede. Apokalyptische Stimmungen breiteten sich nicht nur auf
der Leinwand des Hollywoodfilms und auf dem Bildschirm aus.
Offenbar hatten sich die westlichen Gesellschaften zu früh auf den
Untergang gefreut. |
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Minderheitenvotum der Mitglieder der bayerischen
Bioethik-Kommission München,
10.01.02 zur Debatte um die Stammzellenforschung Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Susanne Breit-Keßler, Oberkirchenrätin und Regionalbischöfin im Kirchenkreis München und Oberbayern Leben von Anfang an Der umfassende staatliche Schutz für Leben und Menschenwürde muss dem Leben auch in seinen frühesten Entwicklungsphasen gelten. Als Beginn des menschlichen Lebens ist deshalb der frühestmögliche Zeitpunkt anzusetzen – die Verschmelzung von Samen und Eizelle. Von diesem Zeitpunkt an sind alle wesentlichen Voraussetzungen dafür gegeben, dass es nach Einnistung in die Gebärmutter und nach Durchlaufen aller anderen Entwicklungsphasen zur Geburt eines Menschen kommen kann. Der Embryo als Träger der Menschenwürde Der in-vitro erzeugte Embryo ist daher – auch vor der Nidation – uneingeschränkter Träger der grundrechtlichen Menschenwürde. Jede Argumentation, einen späteren Zeitpunkt als den der Befruchtung als maßgebend für die Zuerkennung der Menschenwürde zu bestimmen, eröffnet die Möglichkeit, menschliche Existenz, die nicht den jeweils vertretenen Kriterien des Menschseins entspricht, so zu definieren, dass sie aus dem Schutz des Grundgesetzes herausfällt; der grundrechtlich garantierte Menschenwürdeschutz würde so zu einer beliebig einsetzbaren Maßeinheit. Darüber hinaus wird der verfassungsrechtliche Schutz des (in-vitro) erzeugten Embryos auch durch die allgemeine Grundrechtsdogmatik in Bezug auf die Menschenwürde eingefordert. Danach ist der Begriff des Lebens im Kontext des Art. 1 Abs. 1 Grundgesetzes extensiv auszulegen, um den vielfältigen Gefährdungspotentialen begegnen zu können. Der Zweck heiligt die Mittel nicht Dieses Grundverständnis hat Konsequenzen: Der Zweck, medizinische Heilungsverfahren zu entwickeln, kann nicht das Mittel heiligen, grundrechtlich geschützte Embryonen zu vernichten, um sie gleichzeitig als Rohstofflieferanten für Forschungszwecke zu instrumentalisieren. Künstliche Befruchtung von Eizellen (IVF) darf ausschließlich zum Zwecke der Schwangerschaft durchgeführt werden, niemals zum Zwecke der Forschung. Der Import von Stammzellen (zum Zwecke der Forschung) zielt jedoch gerade auf diese Instrumentalisierung ab. Die Einfuhr hebt den einst unumstrittenen Konsens zwischen den Parteien über den uneingeschränkten Schutz menschlicher Embryonen auf. Auf diesen absoluten Schutz hatte man sich im Jahre 1990 bei der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes (EschG) verständigt. Es ist widersprüchlich, diesen Schutz einerseits aufrecht erhalten zu wollen, um ihn gleichzeitig durch Ausnutzung einer Gesetzeslücke mit einer Importerlaubnis zu umgehen. Wenn man für Embryonen im Inland das hohe Schutzniveau des EschG erhalten will, kann man nicht gleichzeitig auf ausländische Forschungsoptionen zurückgreifen, die gerade dieses Schutzniveau unterschreiten. Im Ergebnis – das ist abzusehen – wird der Import eine Abschwächung des vom Gesetzgeber normierten hohen Schutzniveaus für Embryonen invitro bewirken. Import führt zu weiterer Tötung Die Einfuhr von embryonalen Stammzellen bzw. Stammzelllinien zum Zweck der Forschung ist zwar rechtlich nicht verboten, muss aber zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen unterbleiben; denn: Es kann nicht sein, dass etwas, was bei uns zu Recht verboten ist, dann als erlaubt gilt, wenn der Import aus dem Ausland erfolgt. Die Konsequenz des Imports von embryonalen Stammzellen würde unweigerlich dazu führen, dass die Tötung von so genannten „überzähligen“ Embryonen durch Entnahme von Stammzellen auch in Deutschland erlaubt werden müsste. Dies aber hätte im Ergebnis zur Folge, dass auch die künstliche „Produktion“ von Embryonen zu Forschungszwecken nicht mehr aufzuhalten wäre. Kurz: Der Import embryonaler Stammzellen ist der Beginn einer in sich schlüssigen Kette von Konsequenzen, die letztlich menschliche Embryonen als Rohstoff für Forschungs- und Wirtschaftsinteressen freigibt. Gewinnung von Stammzelllinien ist nicht zu rechtfertigen Daraus folgt: Die Einfuhr embryonaler Stammzellen ist abzulehnen, da die ihm zugrunde liegende Handlung – die Tötung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen – ethisch und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist. Ein Import kann nur als (moralische) Legitimation der Herstellung von Stammzelllinien im Inland verstanden werden. Darüber hinaus präjudiziert ein solcher Schritt zukünftige Entscheidungen über die Zulässigkeit der Gewinnung embryonaler Stammzellen und ist auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu rechtfertigen. Die durchaus wohlmeinende und respektable Absicht der Mitglieder der Bioethik-Kommission, mit ihrer Zustimmung zum Import unter bestimmten Auflagen weiteren Eingriffen in den Embryonenschutz vorzubeugen, ist in unseren Augen nicht realistisch. München, 10. Januar 2002 Susanne Breit-Keßler Robert Antretter Am 30. Januar 2002 hat sich der Bundestag für eine Einfuhr von embryonalen Stammzellen unter strengen Auflagen ausgesprochen. Die Kirchen äußerten sich enttäuscht. |
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Auf schiefer Ebene
Ein Gespräch mit Jürgen Habermas über Gefahren der Gentechnik und neue Menschenbilder (Auszug)/ Von Thomas Assheuer und Jens Jessen (Gesprächsführung) die zeit: Herr Habermas, in der nächsten Woche will der Bundestag entscheiden, ob deutsche Forscher an menschlichen embryonalen Stammzellen aus dem Ausland forschen dürfen und wie der Import geregelt wird. Ist das ein Dammbruch? Jürgen Habermas: Diese Dämme sind längst gebrochen - in anderen europäischen Ländern, den USA und der übrigen Welt. Wir leben nicht mehr auf nationalen Inseln. Statt "Dammbruch" würde ich auch lieber das weniger scharfe Bild der "schiefen Ebene" verwenden, auf der man ins Rutschen kommt, weil kein Halten mehr ist. zeit: Worin liegen die Gefahren der Gentechnik für Sie: im Heraufkommen einer liberalen Eugenik - oder in den Plänen von posthumanistischen Menschenzüchtern, die den Nachwuchs durch eine konservative Elite programmieren lassen wollen? Habermas: Die so genannten Posthumanisten beziehen ja aus dem evolutionsbiologischen Jargon eher die Reizworte für grandiose gattungsgeschichtliche Spekulationen. Die sind nicht besser als die geschichtsphilosophischen, von denen sie sich gerade verabschiedet haben. Wer die Gentechnik als Mittel zur Selbstoptimierung der "Gattung" empfiehlt, hantiert mit einem Kollektivsingular, vor dem die Einzelnen zu instrumentalisierbaren Gattungsexemplaren verblassen. Eine eugenische Praxis dieser Art müsste sich über das Selbstbestimmungsrecht der Individuen und über die intersubjektive Verfassung demokratischer Willensbildungsprozesse hinwegsetzen. Deshalb brauchen wir diese narzisstischen Größenfantasien, einstweilen jedenfalls, nicht ernst zu nehmen. zeit: Was aber sollte man ernst nehmen? Habermas: Ernst nehmen muss man heute schon Handlungsmöglichkeiten, die uns die Fortschritte der Biogenetik und der Gentechnologie in nicht zu ferner Zukunft bescheren könnten. In dem Maße, wie uns diese Entwicklung verheißungsvolle Chancen eröffnet, bisher unheilbare Krankheiten zu behandeln, bietet sie uns vermutlich auch die zweifelhaften Optionen einer verbessernden Eugenik. Im Rahmen liberaler Gesellschaften würden solche Verfahren der genetischen Merkmalsveränderung über den Markt den individuellen Wahlakten der Eltern in die Hände gespielt. Shopping in the genetic supermarket ist ein Zukunftsszenario, mit dem sich die einschlägigen bioethischen Diskussionen in den Vereinigten Staaten längst beschäftigen. Wenn wir Zweifel haben, ob wir diese individualisierte Spielart der Eugenik wirklich wollen, sollten wir aufpassen, was die Praktiken, um die es heute geht, zu dieser Entwicklung beitragen. zeit: Aber müsste nicht vor dem pragmatischen Imperativ des Heilens jeder prinzipielle Einwand verstummen? Auch das Ziel, schwerste Krankheiten zu heilen, ist ein moralisches. Habermas: Wer würde sich Gentherapien für schwere Erbkrankheiten oder bessere Verfahren für Organtransplantationen nicht wünschen? Forschungen, die zu diesem Ziel führen können, verdienen Förderung. Die Diskussion über die Zulässigkeit einer Forschung, die menschliche embryonale Stammzellen "verbraucht", entzündet sich an einem Wertkonflikt. Das Kollektivgut Gesundheit und die Freiheit der Forschung kollidieren mit dem Lebensschutz des Embryos in vitro. zeit: Was genießt Vorrang? Habermas: Ich fürchte, dass wir durch diese Instrumentalisierung vorpersonalen menschlichen Lebens auf eine abschüssige Ebene geraten. (Die Zeit Nr.5/2002, das ganze Interview lesen.) |
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