|
Evangelische und katholische Kirche uneins im LER-Streit
Berlin/Potsdam, 27.06.02 (epd).
Im Streit um das Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER)
will die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg ihre Klage beim
Bundesverfassungsgericht vorerst nicht zurückziehen. Dies erklärte
Bischof Wolfgang Huber am Donnerstag in Berlin. Auch ein Teil der
evangelischen Eltern kündigte an, hart zu bleiben. Die katholische
Kirche wie auch alle klagenden katholischen Eltern wollen hingegen ihre
Verfassungsbeschwerde zurückziehen. Der
Potsdamer Landtag hatte am Mittwoch das brandenburgische Schulgesetz
geändert, um eine Einigung zu ermöglichen. Im brandenburgischen
Bildungsministerium stieß die Entscheidung der evangelischen Kirche auf
Verwunderung. Das in Absprache mit den Klägern geänderte Schulgesetz
gehe in mehreren Punkten über die Vorschläge des
Bundesverfassungsgerichts hinaus, sagte ein Sprecher des Ministeriums
dem epd.
Die evangelische Kirche kritisierte eine beabsichtigte
Formulierung in den Zeugnissen, wonach der Religionsunterricht "in
Verantwortung der Kirchen/Religionsgemeinschaften erteilt wird". Diese
"zu einem sehr späten Zeitpunkt" noch eingebaute Fußnote sei
"befremdlich und unsinnig", erklärte Bischof Huber. Für die evangelische
Kirche sei der Verfassungsstreit nicht beendet, solange dieser Zusatz
nicht gestrichen werde. Er forderte eine tatsächliche
"Gleichberechtigung" des konfessionellen Religionsunterrichts mit dem
Pflichtfach LER.
Die katholische Kirche hingegen wird dem vorgelegten
Kompromiss zustimmen, wie Hans-Peter Richter vom erzbischöflichen
Ordinariat in Berlin mitteilte. Entscheidend sei aus katholischer Sicht,
dass die Berücksichtigung von Noten im Religionsunterricht bei
Versetzungen und Schulabschlüssen in der kommenden Legislaturperiode neu
verhandelt werden könne. Die evangelische Seite strebt hier ebenfalls
langfristig noch weitere Veränderungen an.
Gegen die Einführung von LER als Pflichtfach an den
brandenburgischen Schulen hatten neben der evangelischen und
katholischen Kirche Eltern sowie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingelegt. Im Dezember
2001 hatte das höchste deutsche Gericht einen Kompromissvorschlag
unterbreitet, dem das neue Schulgesetz Rechnung trägt.
Um ein Urteil zu vermeiden, müssen die
Prozessbeteiligten spätestens vier Wochen nach In-Kraft-Treten des neuen
Gesetzes am 1. August eine Erklärung gegenüber dem
Bundesverfassungsgericht abgeben, dass sie mit der ausgehandelten Lösung
einverstanden
sind.

Brandenburg lehnt weitere Forderungen der Kirche zu LER ab
Potsdam, 05.07.02
(epd). Im Streit um das Schulfach
Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) will das Land Brandenburg
nach der Änderung des Schulgesetzes keine weiteren Forderungen der
evangelischen Kirche mehr berücksichtigen. Änderungen an der von der
Kirche kritisierten Verordnung der Landesregierung seien nicht mehr
vorgesehen, teilte ein Sprecher des Bildungsministeriums in Potsdam am
Freitag dem epd auf Anfrage mit.
Die evangelische Kirche hatte eine für die Schulzeugnisse vorgesehene
Formulierung kritisiert, nach der der Religionsunterricht in Brandenburg
"in Verantwortung der Religionsgemeinschaften/Kirchen erteilt wird".
Bischof Huber hatte in der vergangenen Woche eine Zustimmung zu dem
Kompromiss und eine Beendigung des Rechtsstreits um LER vor dem
Bundesverfassungsgericht von der Änderung dieser Formulierung abhängig
gemacht.
Die evangelische und katholische Kirche hatten zusammen mit der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie 32 katholischen und sieben
evangelischen Familien beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen
die Einführung von LER als schulisches Pflichtfach in Brandenburg
Beschwerde eingelegt. Im Dezember 2001 hatte das höchste
Gericht einen Kompromissvorschlag unterbreitet, dem der Landtag
in Potsdam inzwischen mit
der Änderung des Schulgesetzes Rechnung getragen hat.

Im
Verfassungsstreit um LER ist ein Ende in
Sicht
Berlin, 12.07.02
(epd). Im Verfassungsstreit um das brandenburgische Schulfach LER (Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde)
ist ein Ende in Sicht. Nach der katholischen Seite hat am Freitag in
Berlin auch die evangelische Kirche ihre Bereitschaft signalisiert, dem
mittlerweile geänderten Schulgesetz sowie der Rechtsverordnung der
Potsdamer Landesregierung zum Religionsunterricht zuzustimmen. Das
brandenburgische Bildungsministerium nehme die Entscheidung der
Kirchenleitung "mit Erleichterung" zur Kenntnis, sagte
Ministeriums-Sprecher Martin Gorholt dem epd in Potsdam.
Als Voraussetzung für die Bereitschaft, ihre Klage
zurückzuziehen, hatte die Kirchenleitung zuvor einen Briefwechsel mit
der brandenburgischen Landesregierung bezeichnet. Darin sollen die
"Auffassungen beider Seiten zum weiteren Prozess der Integration des
Religionsunterrichtes in das Lehrangebot der Schulen" dargelegt werden.
Außerdem sollen dadurch die noch unterschiedlichen Positionen von Kirche
und Landesregierung zur Frage der Aufnahme von Religionsnoten in die
Zeugnisse sowie zu einer Ergänzung des brandenburgischen Staatsvertrags
mit der evangelischen Kirche dokumentiert werden.
Mit ihrer Entscheidung verzichtete die Kirchenleitung
auf die Abänderung der von der Landesregierung beschlossenen
Rechtsverordnung zum Schulgesetz. Dort ist ein Zeugnisvermerk
vorgesehen, wonach der Religionsunterricht in Brandenburg "in
Verantwortung der Religionsgemeinschaften/Kirchen erteilt wird". Nach
kirchlicher Vorstellung sollte hingegen auf den Zeugnissen vermerkt
werden, dass der Religionsunterricht "in Übereinstimmung mit den
Grundsätzen der Kirche/Religionsgemeinschaft" erteilt werde.
"Damit ist nun die Tür weit geöffnet, um den Streit
über Religionsunterricht und das Fach LER endgültig beizulegen",
erklärte Gorholt in einer ersten Reaktion. Sofern jetzt auch noch die
anderen Verfahrensbeteiligten zustimmten, sei damit der Weg frei, so
dass "ab kommendem Schuljahr Religionsunterricht in Brandenburg auf
neuer rechtlicher Grundlage stattfinden kann".
Die evangelische und katholische Kirche hatten zusammen
mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie 32 katholischen und sieben
evangelischen Familien beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen
die Einführung von LER als schulisches Pflichtfach in Brandenburg
Beschwerde eingelegt.
Im Dezember 2001 hatten die Karlsruher Richter einen
Kompromissvorschlag unterbreitet. Ihm trägt das novellierte
brandenburgische Schulgesetz Rechnung, das der Potsdamer Landtag Anfang
Juli verabschiedet hatte. In der dazugehörigen Rechtsverordnung werden
auch die
künftigen Rahmenbedingungen für den
Religionsunterricht festgelegt.

Evangelische Kirche beendet
Streit um Schulfach LER in Brandenburg
Berlin (epd 9.8.02). Der Streit um die Stellung des
evangelischen Religionsunterrichtes an den Schulen im Land Brandenburg
ist vorläufig beigelegt. Wie die Berlin-brandenburgische Kirche am
Freitag in der Bundeshauptstadt mitteilte, hat Konsistorialpräsident Uwe
Runge eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Kirchen und dem
Potsdamer Bildungsministerium über den Religionsunterricht
unterzeichnet. Danach werde die Stellung des seit zehn Jahren an den
Brandenburger Schulen aufgebauten Religionsunterrichtes auf der Basis
der Vorschläge des Bundesverfassungsgerichtes "festgeschrieben und
verbessert".
Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass Schüler beziehungsweise
deren Eltern das Recht haben, sich zu Gunsten der Teilnahme am
Religionsunterricht vom Unterrichtsfach
Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) abzumelden. Zudem wird für
den Religionsunterricht eine "Leistungsbewertung" eingeführt. Die Note
erscheint zwar auf dem Zeugnis, ist jedoch nicht versetzungsrelevant.
Außerdem soll der Religionsunterricht künftig in die regelmäßige
Unterrichtszeit integriert werden.
Lehrkräfte der Kirche sind der Vereinbarung zufolge zugleich Mitglieder
der Lehrer-Konferenz und der Klassenkonferenzen mit beratender Stimme.
Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht trägt die
Kirche. Das Land hat aber gemeinsam mit den Kirchen die organisatorische
Verantwortung und bezuschusst die Personalkosten, abhängig von den
Teilnehmerzahlen.
Mit der Vereinbarung über den Religionsunterricht unterzeichnete Runge für
die evangelische Landeskirche zugleich eine weitere Vereinbarung
zwischen allen Beteiligten zur Beilegung des Verfassungsstreits vor dem
Bundesverfassungsgericht. Damit seien von Seiten der
Berlin-brandenburgischen Kirche die Voraussetzungen für die Beilegung
des Rechtsstreits geschaffen, hieß es in der Mitteilung. (Quelle: epd)

Hintergründe
und Links:
Tipp: Zum Download von PDF-Dateien mit
rechter Maustaste auf das Link, dann auf "Ziel speichern unter".
|

Pro Reli -
Das (gescheiterte) Volksbegehren
in Berlin 2009 |