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Das Thema des Monats im Juli 2002

Wie wichtig ist (konfessioneller) Religionsunterricht an der Schule?


In Brandenburg fordern die Kirchen die gegenüber dem Fach "Lebensgestaltung-Ethik-Religion" (LER) gleichberechtigte Einführung des konfessionellen Religionsunterrichts an den Schulen. Sie sind bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. In diesem Streit wird die Relevanz des Religionsunterrichts an der Schule grundsätzlich diskutiert.


im Juli 2002


Evangelische und katholische Kirche uneins im LER-Streit

Berlin/Potsdam, 27.06.02 (epd). Im Streit um das Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) will die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht vorerst nicht zurückziehen. Dies erklärte Bischof Wolfgang Huber am Donnerstag in Berlin. Auch ein Teil der evangelischen Eltern kündigte an, hart zu bleiben. Die katholische Kirche wie auch alle klagenden katholischen Eltern wollen hingegen ihre Verfassungsbeschwerde zurückziehen.

Der Potsdamer Landtag hatte am Mittwoch das brandenburgische Schulgesetz geändert, um eine Einigung zu ermöglichen. Im brandenburgischen Bildungsministerium stieß die Entscheidung der evangelischen Kirche auf Verwunderung. Das in Absprache mit den Klägern geänderte Schulgesetz gehe in mehreren Punkten über die Vorschläge des Bundesverfassungsgerichts hinaus, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem epd.

Die evangelische Kirche kritisierte eine beabsichtigte Formulierung in den Zeugnissen, wonach der Religionsunterricht "in Verantwortung der Kirchen/Religionsgemeinschaften erteilt wird". Diese "zu einem sehr späten Zeitpunkt" noch eingebaute Fußnote sei "befremdlich und unsinnig", erklärte Bischof Huber. Für die evangelische Kirche sei der Verfassungsstreit nicht beendet, solange dieser Zusatz nicht gestrichen werde. Er forderte eine tatsächliche "Gleichberechtigung" des konfessionellen Religionsunterrichts mit dem Pflichtfach LER.

Die katholische Kirche hingegen wird dem vorgelegten Kompromiss zustimmen, wie Hans-Peter Richter vom erzbischöflichen Ordinariat in Berlin mitteilte. Entscheidend sei aus katholischer Sicht, dass die Berücksichtigung von Noten im Religionsunterricht bei Versetzungen und Schulabschlüssen in der kommenden Legislaturperiode neu verhandelt werden könne. Die evangelische Seite strebt hier ebenfalls langfristig noch weitere Veränderungen an.

Gegen die Einführung von LER als Pflichtfach an den brandenburgischen Schulen hatten neben der evangelischen und katholischen Kirche Eltern sowie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingelegt. Im Dezember 2001 hatte das höchste deutsche Gericht einen Kompromissvorschlag unterbreitet, dem das neue Schulgesetz Rechnung trägt.

Um ein Urteil zu vermeiden, müssen die Prozessbeteiligten spätestens vier Wochen nach In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes am 1. August eine Erklärung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abgeben, dass sie mit der ausgehandelten Lösung einverstanden
sind.
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Brandenburg lehnt weitere Forderungen der Kirche zu LER ab

Potsdam, 05.07.02 (epd). Im Streit um das Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) will das Land Brandenburg nach der Änderung des Schulgesetzes keine weiteren Forderungen der evangelischen Kirche mehr berücksichtigen. Änderungen an der von der Kirche kritisierten Verordnung der Landesregierung seien nicht mehr vorgesehen, teilte ein Sprecher des Bildungsministeriums in Potsdam am Freitag dem epd auf Anfrage mit.

Die evangelische Kirche hatte eine für die Schulzeugnisse vorgesehene Formulierung kritisiert, nach der der Religionsunterricht in Brandenburg "in Verantwortung der Religionsgemeinschaften/Kirchen erteilt wird". Bischof Huber hatte in der vergangenen Woche eine Zustimmung zu dem Kompromiss und eine Beendigung des Rechtsstreits um LER vor dem Bundesverfassungsgericht von der Änderung dieser Formulierung abhängig gemacht.

Die evangelische und katholische Kirche hatten zusammen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie 32 katholischen und sieben evangelischen Familien beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Einführung von LER als schulisches Pflichtfach in Brandenburg Beschwerde eingelegt. Im Dezember 2001 hatte das höchste Gericht einen Kompromissvorschlag unterbreitet, dem der Landtag in Potsdam inzwischen mit
der Änderung des Schulgesetzes Rechnung getragen hat.
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Im Verfassungsstreit um LER ist ein Ende in Sicht

Berlin, 12.07.02 (epd). Im Verfassungsstreit um das brandenburgische Schulfach LER (Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde) ist ein Ende in Sicht. Nach der katholischen Seite hat am Freitag in Berlin auch die evangelische Kirche ihre Bereitschaft signalisiert, dem mittlerweile geänderten Schulgesetz sowie der Rechtsverordnung der Potsdamer Landesregierung zum Religionsunterricht zuzustimmen. Das brandenburgische Bildungsministerium nehme die Entscheidung der Kirchenleitung "mit Erleichterung" zur Kenntnis, sagte Ministeriums-Sprecher Martin Gorholt dem epd in Potsdam.

Als Voraussetzung für die Bereitschaft, ihre Klage zurückzuziehen, hatte die Kirchenleitung zuvor einen Briefwechsel mit der brandenburgischen Landesregierung bezeichnet. Darin sollen die "Auffassungen beider Seiten zum weiteren Prozess der Integration des Religionsunterrichtes in das Lehrangebot der Schulen" dargelegt werden. Außerdem sollen dadurch die noch unterschiedlichen Positionen von Kirche und Landesregierung zur Frage der Aufnahme von Religionsnoten in die Zeugnisse sowie zu einer Ergänzung des brandenburgischen Staatsvertrags mit der evangelischen Kirche dokumentiert werden.

Mit ihrer Entscheidung verzichtete die Kirchenleitung auf die Abänderung der von der Landesregierung beschlossenen Rechtsverordnung zum Schulgesetz. Dort ist ein Zeugnisvermerk vorgesehen, wonach der Religionsunterricht in Brandenburg "in Verantwortung der Religionsgemeinschaften/Kirchen erteilt wird". Nach kirchlicher Vorstellung sollte hingegen auf den Zeugnissen vermerkt werden, dass der Religionsunterricht "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Kirche/Religionsgemeinschaft" erteilt werde.

"Damit ist nun die Tür weit geöffnet, um den Streit über Religionsunterricht und das Fach LER endgültig beizulegen", erklärte Gorholt in einer ersten Reaktion. Sofern jetzt auch noch die anderen Verfahrensbeteiligten zustimmten, sei damit der Weg frei, so dass "ab kommendem Schuljahr Religionsunterricht in Brandenburg auf neuer rechtlicher Grundlage stattfinden kann".

Die evangelische und katholische Kirche hatten zusammen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie 32 katholischen und sieben evangelischen Familien beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Einführung von LER als schulisches Pflichtfach in Brandenburg Beschwerde eingelegt.

Im Dezember 2001 hatten die Karlsruher Richter einen Kompromissvorschlag unterbreitet. Ihm trägt das novellierte brandenburgische Schulgesetz Rechnung, das der Potsdamer Landtag Anfang Juli verabschiedet hatte. In der dazugehörigen Rechtsverordnung werden auch die
künftigen Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht festgelegt.
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Evangelische Kirche beendet Streit um Schulfach LER in Brandenburg

Berlin (epd 9.8.02). Der Streit um die Stellung des evangelischen Religionsunterrichtes an den Schulen im Land Brandenburg ist vorläufig beigelegt. Wie die Berlin-brandenburgische Kirche am Freitag in der Bundeshauptstadt mitteilte, hat Konsistorialpräsident Uwe Runge eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Kirchen und dem Potsdamer Bildungsministerium über den Religionsunterricht unterzeichnet. Danach werde die Stellung des seit zehn Jahren an den Brandenburger Schulen aufgebauten Religionsunterrichtes auf der Basis der Vorschläge des Bundesverfassungsgerichtes "festgeschrieben und verbessert".
Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass Schüler beziehungsweise deren Eltern das Recht haben, sich zu Gunsten der Teilnahme am Religionsunterricht vom Unterrichtsfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) abzumelden. Zudem wird für den Religionsunterricht eine "Leistungsbewertung" eingeführt. Die Note erscheint zwar auf dem Zeugnis, ist jedoch nicht versetzungsrelevant. Außerdem soll der Religionsunterricht künftig in die regelmäßige Unterrichtszeit integriert werden.

Lehrkräfte der Kirche sind der Vereinbarung zufolge zugleich Mitglieder der Lehrer-Konferenz und der Klassenkonferenzen mit beratender Stimme. Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht trägt die Kirche. Das Land hat aber gemeinsam mit den Kirchen die organisatorische Verantwortung und bezuschusst die Personalkosten, abhängig von den Teilnehmerzahlen.

Mit der Vereinbarung über den Religionsunterricht unterzeichnete Runge für die evangelische Landeskirche zugleich eine weitere Vereinbarung zwischen allen Beteiligten zur Beilegung des Verfassungsstreits vor dem Bundesverfassungsgericht. Damit seien von Seiten der Berlin-brandenburgischen Kirche die Voraussetzungen für die Beilegung des Rechtsstreits geschaffen, hieß es in der Mitteilung. (Quelle: epd)
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Hintergründe und Links:

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Pro Reli -
Das (gescheiterte) Volksbegehren
in Berlin 2009


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